Werbung Deutsche Umwelthilfe hält Änderungen des ElektroGesetz für weitgehend wirkungslos Ökologie Verbraucherberatung 24. Oktober 2015 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Das neue Elektrogesetz hilft dem Handel, nicht dem Verbraucher / Pressebild: DUH Das neue Elektrogesetz hilft dem Handel, nicht dem Verbraucher (WK-intern) – Das Gesetz hilft der Elektronikbranche, weil es die Langlebigkeit und Wiederverwendung von Geräten nicht fördert Heute (24.10.2015) tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bringt das Gesetz keine deutlich spürbaren Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es nicht geeignet ist, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell werden nur 40 Prozent erfasst. „Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Gesetz nicht verbraucherfreundlicher. Bürger können Geräte im Handel nur zurückgeben, wenn ein Händler auf mindestens 400 Quadratmetern Elektrogeräte verkauft. Der Kunde müsste also mit einem Maßband in den Laden. Zudem sind Discounter wie Lidl und Aldi, die häufig Elektrogeräte als Aktionsware verkaufen, komplett ausgenommen. In den allermeisten Läden werden Kunden mit ihren alten Geräten weiterhin nach Hause geschickt“, kritisiert der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Die DUH fordert deshalb die gesamte Verkaufsfläche als Bemessungsgrundlage für die Rücknahmepflicht heranzuziehen, da diese eindeutig ist und auch Geschäfte mit wechselndem Angebot einbezieht. „Abfälle zu vermeiden ist das wichtigste Ziel“, erklärt der DUH-Leiter für Kreislaufwirtschaft Thomas Fischer. „Doch auch dafür gibt das neue Gesetz keinen Anreiz. Ein ökologisches Produktdesign, wie etwa der einfache Austausch von Akkus durch den Verbraucher, ist genauso wenig vorgeschrieben, wie der Zugang von geprüften Reparaturbetrieben zu den Sammelstellen. Das Gesetz ist ein Geschenk an die Elektronikbranche, die keine Wiederverwendung, sondern allenfalls Recycling will.“ Ungeklärt bleibt auch, in welcher Weise Händler die Verbraucher über Rückgabemöglichkeiten ausgedienter Elektro- und Elektronikgeräte aufklären sollen. Weil der Handel die wichtigen Informationspflichten in der Praxis gerne vernachlässigt, leistet die neue Regelung solchen Entwicklungen Vorschub. Die DUH fordert deshalb einheitliche Vorgaben hinsichtlich Größe, Lesbarkeit und Anbringung von Informationsschildern. DUH_Stellungnahme_ElektroG_04.pdf Weitere Beiträge:VDE gibt verständliche Erklärung der Regeln zur Stromlieferung durch deutsche NetzeEuGH kippt Einwendungsausschluss im deutschen UmweltrechtBioenergie als schnell verfügbare Klimaschutzmaßnahme