DUH: Offenbarungseid für die Kreislauf- und Abfallpolitik der Bundesregierung Mitteilungen Ökologie 15. Juli 2019 Werbung Elektroschrott-Sammelquote verbleibt bei kläglichen 45 Prozent und wird EU-Mindestvorgabe für 2019 verfehlen Bundesumweltministerium muss auch für 2017 einräumen: nicht einmal die Hälfte des Elektroschrotts wird ordnungsgemäß erfasst Deutschland ist weit vom europäischen Mindestziel von 65 Prozent in 2019 entfernt und im Vergleich zu anderen europäischen Staaten weit abgeschlagen Testbesuche der Deutschen Umwelthilfe belegen schlechte Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben im Handel DUH fordert massive Verschärfung der Rücknahmeverpflichtung für Handel und Industrie Die Einführung eines verbindlichen Pfandsystems für kurzlebige und umweltrelevante Elektrogeräte wie Mobiltelefone ist sinnvoll und notwendig (WK-intern) - Neu veröffentlichte Zahlen zur Sammlung von Elektroschrott belegen das Versagen der wirtschaftsnahen Abfallpolitik von Bundesumweltministerin Svenja Schulze. Demnach wurden
Photovoltaik-Anbieter müssen jetzt registriert sein Ökologie Solarenergie 1. Februar 2016 Werbung BSW-Solar-Merkblatt zum neuen Elektrogesetz (WK-intern) - Übergangsfrist des neuen Elektrogesetzes verstrichen BSW-Solar veröffentlicht kostenloses Merkblatt Die Übergangsfrist des neuen Elektrogesetzes ist gestern zu Ende gegangen. Damit fallen erstmals auch Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich des Gesetzes. Hersteller und Händler müssen nun gewisse Pflichten erfüllen, um weiterhin Photovoltaik-Module anbieten zu dürfen. Bei Nichtbeachtung drohen neben hohen Bußgeldern auch wettbewerbsrechtliche Abmahnungen. Zum heutigen Beginn der Registrierungspflicht sind 25 Hersteller und Inverkehrbringer auf der Internet-Seite der Stiftung EAR (Elektro-Altgeräte Register) gelistet. Die wichtigsten Fragen zum neuen Gesetz beantwortet ein kostenloses Merkblatt des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). „Photovoltaik-Module sind sehr langlebig, in der Regel erzeugen sie deutlich länger als zwanzig
Deutsche Umwelthilfe hält Änderungen des ElektroGesetz für weitgehend wirkungslos Ökologie Verbraucherberatung 24. Oktober 2015 Werbung Das neue Elektrogesetz hilft dem Handel, nicht dem Verbraucher (WK-intern) - Das Gesetz hilft der Elektronikbranche, weil es die Langlebigkeit und Wiederverwendung von Geräten nicht fördert Heute (24.10.2015) tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bringt das Gesetz keine deutlich spürbaren Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es nicht geeignet ist, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell werden nur 40 Prozent erfasst. „Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Gesetz nicht verbraucherfreundlicher. Bürger
Neues Elektrogesetz gilt erstmals auch für Photovoltaik-Module und Batteriespeicher Ökologie Solarenergie Technik 16. September 2015 Werbung Photovoltaik im neuen Elektrogesetz (WK-intern) - Weitreichende Pflichten für Inverkehrbringer Bundesverband Solarwirtschaft informiert Berlin – Demnächst tritt die Neufassung des Elektrogesetzes in Kraft. Erstmals fallen auch Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich des Gesetzes. „Die Inverkehrbringer von Solarstromanlagen sind künftig verpflichtet, alte Module kostenlos zurückzunehmen und der Wiederverwertung zuzuführen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Um die Rücknahme sicherzustellen, müssen Hersteller jedes Jahr insolvenzsichere Garantienachweise über die voraussichtlich anfallenden Entsorgungskosten erbringen. Worauf die Akteure der PV-Branche beim Thema Recycling in Zukunft achten müssen und welche Pflichten im Einzelnen zu erfüllen sind, werden der BSW-Solar und der europäische PV-Verband SolarPower Europe bei einem
take-e-way baut ElektroG Rücknahmesystem für Einzelhandel und Onlinehandel auf Ökologie Technik Videos 21. Mai 2015 Werbung Interessierte Handelsunternehmen und Entsorger können sich unter 040/219010-71 oder unter logistik@take-e-way.de melden (WK-intern) - Im Rahmen des novellierten ElektroG wird es für Einzelhändler und Onlinehändler, welche über eine Verkaufs- oder Lagerfläche von mehr als 400 Quadratmetern verfügen, ab dem nächsten Jahr eine Rücknahmepflicht für Elektroaltgeräte geben. Damit verbunden sind erhebliche Dokumentationspflichten für diese Händler. Um die Forderung des ElektroG nach einer Rücknahme von Elektroaltgeräten vor Ort oder in „zumutbarer Entfernung“ gewährleisten zu können, wird take-e-way ein Rücknahmesystem für den Einzel- und den Onlinehandel anbieten. Anerkanntes Rücknahmesystem für über 3.200 Hersteller Als anerkanntes Rücknahmesystem für seine über 3.200 Hersteller bietet take-e-way nicht nur dem Handel sondern