Saturn verweigert verpflichtende Rücknahme von Energiesparlampen: Ökologie Verbraucherberatung 17. Juli 2017 Werbung Deutsche Umwelthilfe geht rechtlich gegen Elektronikmarktkette vor (WK-intern) - Saturn missachtet gesetzliche Rücknahmepflicht und verweigert die Abgabemöglichkeit ausgedienter Energiesparlampen Deutsche Umwelthilfe fordert von Saturn die Abgabe einer Unterlassungserklärung und eine konsequente Rücknahme von Energiesparlampen Die deutsche Elektronikmarktkette Saturn verweigert die Rücknahme ausgedienter Energiesparlampen und verstößt somit gegen die im Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) festgeschriebene Rücknahmeverpflichtung von alten Elektrogeräten. So stellte die Deutsche Umwelthilfe (DUH) bei einem Testbesuch am 24. Juni 2017 in Köln fest, dass Saturn rechtswidrig die Rücknahme von alten Energiesparlampen ablehnt. Dabei wurde darauf verwiesen, Energiesparlampen stattdessen bei der Drogerie-Marktkette dm abzugeben. Seit einem Jahr verpflichtet das ElektroG Unternehmen ab einer gewissen
Elektrogeräte entsorgen wird einfacher und bringt mehr Umweltschutz Behörden-Mitteilungen Ökologie 26. Juli 2016 Werbung Rücknahmepflicht des Handels für Elektro-Altgeräte tritt in Kraft (WK-intern) - Hendricks: "Elektrogeräte entsorgen wird einfacher und bringt mehr Umweltschutz" Der Handel muss ausgediente Elektro-und Elektronikgeräte ab kommenden Montag, den 25. Juli 2016, zurücknehmen. Diese Rücknahmepflicht gilt sowohl für den stationären Einzelhandel als auch für den Online-Handel. Bundesumweltministerin Barbara Hendricks: "Elektrogeräte zu entsorgen, wird jetzt einfacher, umweltfreundlicher und größtenteils kostenlos. Es wird wesentlich mehr Sammelstellen als bisher geben, auch der Onlinehandel muss die Rücknahme organisieren. Damit schaffen wir jetzt eine Sammelstruktur, mit der wir mehr Elektrogeräte hochwertig recyceln lassen können. Das verringert Abfälle, spart Rohstoffe und Energie." Das neue Elektrogerätegesetz führt zudem strengere Regeln
Deutsche Umwelthilfe hält Änderungen des ElektroGesetz für weitgehend wirkungslos Ökologie Verbraucherberatung 24. Oktober 2015 Werbung Das neue Elektrogesetz hilft dem Handel, nicht dem Verbraucher (WK-intern) - Das Gesetz hilft der Elektronikbranche, weil es die Langlebigkeit und Wiederverwendung von Geräten nicht fördert Heute (24.10.2015) tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft. Aus Sicht der Deutschen Umwelthilfe (DUH) bringt das Gesetz keine deutlich spürbaren Veränderungen für Umwelt und Verbraucher. Die Umwelt- und Verbraucherschutzorganisation kritisiert vor allem, dass es nicht geeignet ist, um die Sammelmengen für Elektroaltgeräte deutlich zu steigern. Bis 2019 müssen insgesamt 65 Prozent der ausgedienten Elektrogeräte gesammelt werden. Aktuell werden nur 40 Prozent erfasst. „Die Entsorgung von Elektroschrott wird durch das neue Gesetz nicht verbraucherfreundlicher. Bürger
Neues Elektrogesetz gilt erstmals auch für Photovoltaik-Module und Batteriespeicher Ökologie Solarenergie Technik 16. September 2015 Werbung Photovoltaik im neuen Elektrogesetz (WK-intern) - Weitreichende Pflichten für Inverkehrbringer Bundesverband Solarwirtschaft informiert Berlin – Demnächst tritt die Neufassung des Elektrogesetzes in Kraft. Erstmals fallen auch Photovoltaik-Module in den Anwendungsbereich des Gesetzes. „Die Inverkehrbringer von Solarstromanlagen sind künftig verpflichtet, alte Module kostenlos zurückzunehmen und der Wiederverwertung zuzuführen“, sagt Carsten Körnig, Hauptgeschäftsführer des Bundesverbandes Solarwirtschaft (BSW-Solar). Um die Rücknahme sicherzustellen, müssen Hersteller jedes Jahr insolvenzsichere Garantienachweise über die voraussichtlich anfallenden Entsorgungskosten erbringen. Worauf die Akteure der PV-Branche beim Thema Recycling in Zukunft achten müssen und welche Pflichten im Einzelnen zu erfüllen sind, werden der BSW-Solar und der europäische PV-Verband SolarPower Europe bei einem