Werbung Die Beschleunigung der dezentralen Energiewende spart Kosten und ist der wirtschaftlichste Weg Erneuerbare & Ökologie 12. Oktober 20126. November 2012 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-news) – Eckpunkte für die Fortentwicklung des EEG Die Beschleunigung der dezentralen Energiewende spart Kosten und ist der wirtschaftlich vernünftigste Weg Um die wirtschaftlichen und sozialen Chancen der Energiewende optimal zu nutzen, sind bei der nächsten Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) nach der nächsten Bundestagswahl einige Änderungen erforderlich. Mittelständische Wirtschaft, Energiegenossenschaften, Handwerker, Land- und Forstwirtschaft, Kommunen, Stadtwerke, Maschinenbauunternehmen, die anlagenproduzierende Industrie sowie die Bürgerinnen und Bürger sind die Träger der dezentralen Energiewende. Durch sie entsteht Wertschöpfung in der Region (2011: 8,9 Milliarden Euro in Deutsch-land). 380.000 Arbeitsplätze sind dadurch bereits entstanden. Für die Volkswirtschaft ist die de-zentrale Energiewende der beste Weg. Mit den Überlegungen des Bundesumweltministers zur Energiewende würde das EEG zu einem teuren Instrument zur Förderung der großen Energiekonzerne umfunktioniert. Sein zugleich ausge-rufenes Ziel zur Verlangsamung der dezentralen Energiewende ist für die Volkswirtschaft der schlechteste Weg und bedeutet für die dynamisch wachsenden regionalen Wertschöpfungsketten in den Bundesländern von Schleswig-Holstein bis Bayern und von Nordrhein-Westfalen bis Brandenburg den Zusammenbruch. Eine Verlangsamung der Energiewende nützt nur den großen Ener-giekonzernen und ihrer Oligopolstellung. EUROSOLAR legt nun frühzeitig Vorschläge zur mittelfristigen Überarbeitung des EEG vor. Kostentreiber: Fossil-atomare Energien Nicht die Energiewende, sondern das konventionelle Energiesystem mit der Abhängigkeit von fossil-atomaren Importenergieträgern ist das wirtschaftliche und soziale Problem des 21. Jahrhunderts. Die Kosten für Energieimporte wachsen beständig und belasten die deutsche Volkswirt-schaft. Im Jahr 2005 mussten die deutschen Energieverbraucher noch 60 Milliarden Euro für Energieimporte ausgeben, heute sind es bereits 80 Milliarden Euro (das entspricht 3,5 % des Bruttoinlandsprodukts in Deutschland). Von 1970 bis 2012 ist das konventionelle Energiesystem mit insgesamt rund 611 Milliarden Euro subventioniert worden. Die in Deutschland für die fossil-atomare Energiewirtschaft eingesetzten Subventionen werden – anders als beim EEG – versteckt und verbilligen vermeintlich die Energiepreise. Sie müssen aber von den Bürgerinnen und Bürgern, z. B. über Steuern, an anderer Stelle teuer bezahlt werden. Würde man – wie beim transparenten EEG – alle Subventionen für das konventionelle Ener-giesystem dem Strompreis zurechnen, würde dieser 10 Cent/kWh teurer werden. Zum Vergleich: Die EEG-Umlage beträgt derzeit rund 3,6 Cent/kWh. Würden alle Subventionen für das fossil-atomare Energiesystem abgeschafft, wären die Er-neuerbaren Energien auch ohne das EEG schon heute wettbewerbsfähig. All dies zeigt: Kostentreiber ist nicht das EEG, sondern das konventionelle Energiesystem. Es ist ab-surd, wenn die gesetzlich verankerte Transparenz des EEG von der veröffentlichten Meinung zum Dolchstoß gegen das EEG missbraucht wird. Stattdessen haben die Medien die Aufgabe, die intransparente Preisbildung im konventionellen Energiesystem offenzulegen. Es ist ein schlechtes Zeichen für die Funktionsfähigkeit der Demokratie, wenn Medien Transparenz bestrafen (unverhältnismäßige Kostendebatte zur transparenten EEG-Umlage) sowie Vertuschung und Intransparenz im herkömmli-chen Energiesystem belohnen. Kostendrücker: Windkraft an Land und Photovoltaik Die dezentrale Energiewende ist die Lösung des Kostenproblems. Deshalb muss sie beschleunigt werden. Allerdings ist zu beachten, dass falsche Weichenstellungen bei der Energiewende zu unnöti-gen volkswirtschaftlichen Kosten führen werden. Deshalb ist es wichtig, das EEG zurück auf den richtigen Kurs zu bringen. Durch das weitsichtige und beherzte Wirken unseres Ehrenpräsidenten Dr. Hermann Scheer, dem Vater des EEG und zahlreicher weiterer Energiewende-Gesetze, ist Deutschland zum weltweiten Vorbild für den konsequenten Ausbau dezentraler Erneuerbarer Energien geworden. Durch dieses Enga-gement hat Deutschland die Chance, ein wirtschaftlich tragfähiges Energiesystem aufzubauen, das den Menschen den dauerhaften Zugang zu bezahlbarer Energie ermöglicht. Es war deshalb richtig, die Haupttriebkräfte der dezentralen Energiewende, die Windkraft an Land und die Photovoltaik, durch das EEG zu fördern. Damit sind wir schon heute in der Lage, mit Wind- und Solarenergie zu angemessenen Preisen Strom zu produzieren. Z. B. erhöht jedes weitere Gigawatt neu installierter Pho-tovoltaik-Leistung die EEG-Umlage kaum noch. In einem Haushalt mit einem Stromverbrauch von 4.000 Kilowattstunden pro Jahr bedeutet ein Zubau von 5 Gigawatt Photovoltaik lediglich Mehrkosten von weniger als 60 Cent pro Monat. Darüber hinaus senkt die Photovoltaik die Strompreise an der Strombörse deutlich, zu manchen Zeiten um bis zu 40 %. Zugleich wird die Regionalwirtschaft gestärkt, insbesondere das Handwerk. Sogar beim Zubau ausländischer Solarmodule verbleiben näm-lich 70 % der Wertschöpfung im heimischen Wirtschaftsraum. Der weitere konsequente Ausbau der Windkraft an Land und der Photovoltaik ist der günstigste und wirtschaftlich sinnvollste Weg zum Umbau des Energiesystems. Der teuerste Weg ist eine Fokussie-rung auf Offshore-Konzepte mit Windkraft auf hoher See. Die Onshore-Windkraft ist mit einem Anteil von 8 % am Strommix das kostengünstige und erprobte Zugpferd der Energiewende. Durch die Über der Offshore-Windkraft droht in den nächsten Jahren ein vermeidbarer deutlicher Anstieg der EEG-Umlage, der unnötige Kosten im Energiesystem verursacht: Windkraftanlagenbetreiber bekommen Offshore eine rund doppelt so hohe Vergütung wie Onshore. Anders als Onshore- müssen Offshore-Windkraftanlagenbetreiber den Netzanschluss nicht selbst bezahlen. Nun sollen Offshore-Anlagenbetreiber obendrein von der Haftung für Übertragungsprobleme beim Netzanschluss befreit werden. Zusätzlich müssen durch den Offshore-Ausbau mehr Höchst- und Hochspannungsleitungen von Nord nach Süd gebaut werden als bei einer dezentralen Energiewende nötig. All diese Kosten können Offshore-Anlagenbetreiber auf die Stromverbraucher abwälzen. Diese Zusatzkosten entstehen bei einem Ausbau der Onshore-Windkraft nicht. Hinzu kommt: Für ein zukunftsfähiges Energiesystem muss ohnehin in Speicher sowie in intelligente Regional- und Ortsnetze investiert werden. Das ist so oder so nötig, also mit überfördertem Offshore-Ausbau und auch ohne diesen. Denn auch auf hoher See gibt es Tage mit völliger Windflaute. Dann müssten die großen Stromerzeugungskapazitäten auf dem Meer durch Energie aus Speicherkraft-werken ersetzt werden, um die Verbrauchszentren im Norden und Süden der Republik mit Strom zu versorgen. Das Kostenproblem des konventionellen Energiesystems kann nur durch Investitionen in dauerhaft im Inland verfügbare Erneuerbare Energien gelöst werden. Mit einem konsequenten Ausbau der Onshore-Windkraft und der Photovoltaik in den Bundesländern können enorme Kosten gespart und zugleich mehr Wirtschaftskraft in den Regionen gewonnen werden. Ansonsten muss darauf geachtet werden, dass die EEG-Umlage nicht mit unnötigen Kostentreibern belastet wird und die Kosten der Umlage gerecht aufgeteilt werden. Für eine Beschleunigung einer kostensparenden und wirtschaftlich vernünftigen Energiewende schlägt EUROSOLAR folgende Maßnahmen zur Änderung des EEG vor: Festhalten an den Grundprinzipien des EEG: feste Vergütungssätze, Einspeisevorrang und Pla-nungssicherheit für alle im Inland verfügbaren Erneuerbaren Energien. Die Erhöhung des Ausbauziels für Erneuerbare Energien bis 2020 von 35 % auf 50 % und damit die Anerkennung der Ausbauziele der Bundesländer. Beschleunigter Ausbau der kostengünstigen Windkraft an Land (Onshore) und Abbau der kos-tenträchtigen Überförderung der Windkraft auf dem Meer (Offshore). Dadurch: Vermeidung unnötiger Kosten für neue Hochspannungsleitungen von Nord- nach Süddeutschland.Abschaffung der überhöhten Anfangsvergütung von 19 Cent/kWh für Offshore-Windkraftanlagenbetreiber, die ihre Anlagen vor 2018 in Betrieb nehmen (zzgl. zur Grund-vergütung von 3,5 Cent/kWh) gemäß § 31 Abs. 3 EEG. Die Onshore-Kapazitäten der Windkraft sind ausreichend, um die Energiewende in Deutschland zu schaffen (dafür müssen lediglich 2-3 % der Landesfläche bereitgestellt werden). Es gibt daher keine Rechtfertigung, die mehr als doppelt so teure Offshore-Windkraft auf Kosten der Stromverbraucher auszubauen. Wenigs-tens müssen überhöhte Vergütungen und teure Privilegien für Offshore abgebaut werden. Für bereits genehmigte Offshore-Windparks soll aus Gründen des Vertrauensschutzes eine Über-gangsfrist zur Inanspruchnahme der Anfangsvergütung von 19 Cent/kWh gelten. Alle weiteren Projekte müssen dann mit der ohnehin schon höheren Anfangsvergütung von 15 Cent/kWh (§ 31 Abs. 2 EEG) zzgl. zur Grundvergütung von 3,5 Cent/kWh auskommen. Diese ist immer noch deutlich höher als die Onshore-Vergütung. Auch diese hohe Anfangsvergütung muss bei der übernächsten Anpassung des EEG auf den Prüfstand. Stopp der von der Bundesregierung aktuell geplanten begünstigenden Haftungsregelungen für Offshore-Windkraftanlagenbetreiber und Netzbetreiber einschließlich der Umwälzung der Kosten auf die Stromverbraucher. Jeder normale Wind- oder Solaranlagenbetreiber muss den Netzanschluss selbst bezahlen. Von dieser Pflicht sind nur die Offshore-Windkraftanlagenbetreiber befreit. Für diese springen die Netzbetreiber ein. Nun sollen die Verbraucher sogar dann für den entgangenen Gewinn von Offshore-Betreibern haften, wenn der Netzbetreiber den Netzanschluss nicht rechtzeitig fertig stellt. Ein Rund-um-sorglos-Paket für die Energiekonzerne auf Kosten der Stromverbraucher, das zur Energiewende schlicht nicht gebraucht wird. Abschaffung des absoluten Deckels von 52.000 Megawatt (§ 20b Abs. 9a EEG) und Abschaffung des Zubaukorridors für die Photovoltaik, wenigstens Erhöhung auf mindestens 5.000 bis 6.000 Megawatt pro Kalenderjahr (§ 20a EEG). Die Photovoltaik gehört einschließlich Vergütungsrege-lung in das EEG. Der absolute Deckel muss weg. Der Zubaukorridor hat sich als wirkungsloses In-strument zur Steuerung des Photovoltaikzubaus herausgestellt. Nach den drastischen Reduzie-rungen der Vergütungen in den letzten Jahren (Halbierung der Vergütung seit 2008) ist der „at-mende Deckel“ nicht mehr erforderlich. Es kann wieder zum System der vorhersehbaren Degres-sion zurückgekehrt werden. Für alle Vergütungsarten – einschließlich der Freifläche bis zu 10 Megawatt – soll eine kostenorientierte Vergütung verankert werden, mit denen Anreize für In-vestitionen geschaffen werden. Unverbindliches Mindestziel ist eine PV-Kapazität von 70.000 Me-gawatt bis 2020 (also mindestens 5.000 Megawatt Zuwachs pro Kalenderjahr). Abschaffung der Prämien zur Direktvermarktung des EE-Stroms (§§ 33g bis 33i EEG). Hierdurch werden jährlich zirka 500 Mio. Euro Kosten für die EEG-Umlage ohne sinnvollen Gegenwert pro-duziert (Mitnahmeeffekte für die Betreiber bereits bestehender EE-Anlagen). Einführung eines Systemdienstleistungsbonus für Solarkraftwerke. Ziel ist die Förderung der In-stallation moderner Wechselrichter, die dazu beitragen, die Netzstabilität zu erhöhen und Netz-ausbaukosten zu reduzieren. Schaffung eines finanziellen Anreizes im EEG für regenerative Verbundkraftwerke, bei denen Erneuerbare Energiearten mit Energiespeichern und moderner Informationstechnik zusammen-geschaltet werden, um ihre Erzeugung regelbar zu machen. Parallel dazu die Einführung eines umfassenden Markteinführungsprogramms für Energiespeicher analog zum 100.000-Dächer-Solarstrom-Programm sowohl für Batterien im Stundenbereich als auch für Langfristspeicher, wie z. B. synthetisches Erdgas aus Wind- und Sonnenstrom („Power to Gas“). Ziel: Sichere Ener-gieversorgung durch den Aufbau einer ohnehin erforderlichen Speicherinfrastruktur und Vermei-dung nicht erforderlicher hoher Netzausbaukosten von Nord- nach Süddeutschland. Diese Rege-lung soll – neben dem Aufbau einer neuen Speicherinfrastruktur – auch Bioenergie-, Wasserkraft- und Geothermieanlagenbetreibern den Anreiz geben, ihre Energieerzeugung auf die schwanken-de Energieerzeugung aus Wind- und Solarkraftwerken abzustimmen (Bereitstellung von Regel-energie im regionalen Verbund mit Wind und Sonne). Angemessene Beteiligung aller Wirtschaftszweige an der EEG-Umlage durch stufenweise Redu-zierung von Befreiungstatbeständen (§ 41 EEG) kombiniert mit Anreizen und Beratung zur Stei-gerung der Energieeffizienz sowie Anrechnung der preisdämpfenden Wirkung des EE-Ausbaus auf die EEG-Umlage durch den sog. Merit-Order-Effekt. Die EEG-Umlage würde von derzeit 3,4 Cent/kWh auf 2 Cent/kWh sinken, wenn alle Stromverbraucher zur Finanzierung der EEG-Umlage herangezogen würden und die kostensenkende Wirkung der Erneuerbaren Energien auf die Börsenpreise (sog. Merit-Order-Effekt) mit der EEG-Umlage verrechnet würde. Stufenweise zu senkende Befreiungen sollen nur noch für solche energieintensiven Unternehmen gelten, die nachweislich im internationalen Wettbewerb stehen; zur Sicherung von Arbeitsplätzen soll ein Sockel an Befreiungen erhalten bleiben. Die Befreiungen sollen in jedem Fall so abgesenkt werden, dass der Vorteil der gesunkenen Strombezugspreise wegen des Merit-Order-Effekts verrechnet wird. Sonst bleibt es bei der untragbaren Situation, dass die energieintensive Industrie einen doppelten Vorteil auf Kosten der übrigen Stromverbraucher in Deutschland erhält. Entlastung von Kleinverbrauchern und Förderung der Energieeffizienz: Staffelung der EEG-Umlage je nach Verbrauch der Haushaltskunden abhängig von der Anzahl der Personen in ei-nem Haushalt. Haushalte, die unterdurchschnittlich und durchschnittlich Strom verbrauchen, sollen mit einer geringeren EEG-Umlage belohnt werden als Haushalte, die überdurchschnittlich viel Strom verbrauchen. Die steigende EEG-Umlage sollte vor allem auf Vielverbraucher umgelegt werden, sofern sie nicht Unternehmen sind, die nachweislich im internationalen Wettbewerb ste-hen. Verbraucht ein Haushalt mehr als ein Durchschnittshaushalt, soll für den Mehrverbrauch ein erhöhter Satz der EEG-Umlage anfallen. Damit wird ein Anreiz für Energieeffizienz und Einsparung von Strom geschaffen. Da Geringverdiener meistens einen unterdurchschnittlichen bzw. durch-schnittlichen Stromverbrauch verzeichnen, werden sie von weiteren Kostensteigerungen über die EEG-Umlage ausgeklammert. Dies ist für die Übergangszeit besonders starker Investitionen in die Energiewende die Lösung, um soziale Belastungen bei geringverdienenden Haushalten zu vermeiden und gleichzeitig bei allen Haushalten energiebewusstes Verhalten zu belohnen. Klar ist dabei, dass ohne die Investitionen in die Energiewende die sozialen Probleme dramatisch wachsen würden, weil die Preise für Importenergieträger in den nächsten Jahren weiter ansteigen werden. „Der unverzügliche Wechsel zu Erneuerbaren Energien ist keine Last, sondern die größte greifbare soziale und wirtschaftliche Zukunftschance.“ Dr. Hermann Scheer (1944 – 2010), Ehrenpräsident EUROSOLAR e.V., Träger des Alternativen Nobelpreises Bonn, 25.09.2012 Weitere Beiträge:ABB bietet eine Reihe innovativer Technologien für die Infrastruktur der indischen Stadt JaipurIASS-Nachhaltigkeitsforschung zu den Auswirkungen der Pandemie auf die weltweite EnergiepolitikBHKW-Consult startet mit Online-Seminaren