Werbung Einstufung von Ende Gelände als extremistischer Verdachtsfall: Statement von GPE-Vorstand Sönke Tangermann Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie Solarenergie Verbraucherberatung Windenergie 20. Juni 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels „Wir müssen sehr genau aufpassen, wie wir mit zivilgesellschaftlichen Akteuren umgehen“ (WK-intern) – Sehr geehrte Damen und Herren, zur Einstufung von „Ende Gelände“ als linksextremistischer Verdachtsfall durch den Verfassungsschutz erklärt Sönke Tangermann, Vorstand der Ökoenergiegenossenschaft Green Planet Energy: „In Zeiten eines zunehmenden Rechtsrucks in Deutschland müssen wir sehr genau aufpassen, wie wir mit zivilgesellschaftlichen Akteuren umgehen. Das BundVerfassungsgericht hat mit seinem wegweisenden Urteil 2021 Klimaschutz als Grundrechtsschutz eingestuft und Klimaneutralität Verfassungsrang eingeräumt. Es braucht sehr gute Gründe, um eine Klimaschutzbewegung, die sich für unsere demokratischen Rechte einsetzt, als extremistisch einzustufen und auf eine Ebene mit Terrororganisationen zu heben, die unsere Demokratie abschaffen wollen. Natürlich muss sich Protest immer auf dem Boden unserer Verfassung bewegen. Mit Blick auf den Verfassungsschutzbericht bin ich aber nicht überzeugt, dass die Verhältnismäßigkeit gewahrt ist. Es braucht eine starke Klimaschutzbewegung in Deutschland, die im Rahmen der Verfassung unser Recht auf Klimaschutz verteidigt – auch gegenüber der BundRegierung, die noch immer nicht die Klimaziele einhält.“ PM: Politik und Kommunikation, Green Planet Energy eG PB: Sönke Tangermann, Vorstand bei Green Planet Energy Foto: Christine Lutz Weitere Beiträge:Stakeholder der Luftfahrt fordern klimafreundliche FlugkraftstoffeWindpark Oostpolderdijk in Eemshaven zeigt neue Nutzungsmöglichkeiten für DeichanlagenCWind Taiwan eröffnet erstes Offshore-Windtrainingszentrum in Taiwan