Werbung Oberverwaltungsgericht entscheidet: Windparkplanung der Stadt Sulingen unwirksam Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 27. Oktober 2017 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 26. Oktober 2017 (Az. 12 KN 119/16) den Flächennutzungsplan der Stadt Sulingen vom 17. September 2015 insoweit für unwirksam erklärt, als mit diesem Plan ausgeschlossen werden sollte, dass außerhalb der im Plan dargestellten „Sonderbauflächen für Windenergie“ Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. (WK-intern) – Die Entscheidung erging auf den Normenkontrollantrag einer Interessengemeinschaft von Grundeigentümern, die im Stadtgebiet Sulingens außerhalb der dargestellten „Sonderbauflächen für Windenergie“ Windenergieanlagen bauen möchte. Der Senat hat seine Entscheidung mit Planungsfehlern begründet, die der Stadt unterlaufen sind. Sie hat unter anderem angenommen, dass Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie Waldflächen über 5.000 qm generell nicht für die Windenergiegewinnung zur Verfügung stehen, also sogenannte „harte Tabuzonen“ darstellen. Dieser Ansicht ist der 12. Senat nicht gefolgt. Der Senat hat die Revision zum Bundesverwaltungsgericht gegen sein Urteil nicht zugelassen. PM: Niedersächsische Oberverwaltungsgericht Foto: HB Weitere Beiträge:Gurit veröffentlicht Zahlen für das Gesamtjahr 2024 und Ausblick auf 2025Weg von den fossilen Energieträgern, hin zur nachhaltigen Energieversorgung - grüne EnergiezukunftWind Multiplikator sichert sich 10-Jahres Full-Service-Vertrag für den 400WM-Global Tech 1 - Offsho...