Oberverwaltungsgericht entscheidet: Windparkplanung der Stadt Sulingen unwirksam Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 27. Oktober 2017 Werbung Der 12. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Urteil vom 26. Oktober 2017 (Az. 12 KN 119/16) den Flächennutzungsplan der Stadt Sulingen vom 17. September 2015 insoweit für unwirksam erklärt, als mit diesem Plan ausgeschlossen werden sollte, dass außerhalb der im Plan dargestellten „Sonderbauflächen für Windenergie" Windenergieanlagen errichtet werden dürfen. (WK-intern) - Die Entscheidung erging auf den Normenkontrollantrag einer Interessengemeinschaft von Grundeigentümern, die im Stadtgebiet Sulingens außerhalb der dargestellten „Sonderbauflächen für Windenergie" Windenergieanlagen bauen möchte. Der Senat hat seine Entscheidung mit Planungsfehlern begründet, die der Stadt unterlaufen sind. Sie hat unter anderem angenommen, dass Vorranggebiete für Natur und Landschaft sowie Waldflächen über 5.000
Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windkraftanlagen und Siedlung Behörden-Mitteilungen Windenergie Windparks Wirtschaft 24. September 2015 Werbung Ein Mindestabstand von 1.000 m zwischen Windkraftanlagen und Siedlungsgebieten als Ziel der Landesplanung ist rechtlich nicht zu beanstanden (WK-intern) - Die Bestimmung im Landesentwicklungsplan Hessen, nach der bei der Festlegung von sog. Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie in Regionalplänen ein Mindestabstand von 1.000 m zu bestehenden und zu geplanten Siedlungsgebieten zu wahren ist, verstößt nicht gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen rechtliche Grundsätze. Dies hat der Hessische Verwaltungsgerichtshof mit einem heute verkündeten Urteil entschieden. Mit einer am 10. Juli 2013 in Kraft getretenen Änderung des Landesentwicklungsplans Hessen hat die Hessische Landesregierung nach Zustimmung des Landtages u. a. Kriterien für die Ermittlung sog. Vorranggebiete zur