Werbung Bundestag verabschiedet neues Klimaschutzgesetz Behörden-Mitteilungen Ökologie 26. April 202426. April 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Der Bundestag hat am Freitag, 26. April 2024, das Klimaschutzgesetz der Bundesregierung (20/8290, 20/8670) verabschiedet. (WK-intern) – Für die vom Ausschuss für Klimaschutz und Energie geänderte Fassung der Vorlage (20/11183) votierten die Koalitionsfraktionen. Die Oppositionsfraktionen und die Gruppe Die Linke stimmten dagegen. Zuvor hatten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP zu Beginn der Plenarsitzung durchgesetzt, dass die Abstimmung über den Regierungsentwurf auf die Tagesordnung aufgesetzt wird. Mit Beschluss vom 25. April hatte der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts den Antrag des CDU-Abgeordneten Thomas Heilmann auf Erlass einer einstweiligen Anordnung abgelehnt. Der Antrag war darauf gerichtet, dem Bundestag die zweite und dritte Lesung sowie Abstimmung über das Klimaschutzänderungsgesetz am 26. April zu untersagen. Gesetzentwurf der Bundesregierung Mit dem Gesetz sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, um das Ziel, 65 Prozent weniger CO2 bis 2030 und Klimaneutralität bis 2045 erreichen zu können. Wie die Bundesregierung schreibt, steht der Entwurf im Kontext der gefährdeten, rechtzeitigen Erreichung der Ziele der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung. Hierzu sollen künftig Jahresemissionsgesamtmengen für alle Sektoren aggregiert eingeführt werden. Eine sektor- und jahresübergreifende Gesamtbetrachtung der Jahresemissionsgesamtmengen der Jahre 2021 bis einschließlich 2030 soll eine gegebenenfalls nötige Nachsteuerung ermöglichen. Änderungen im Ausschuss Der Ausschuss für Klimaschutz und Energie hat dem Regierungsentwurf in seiner Sitzung am 24. April in einer vom Ausschuss geänderten Fassung zugestimmt. Für den Gesetzentwurf stimmten die Koalitionsfraktionen von SPD, Bündnis90/Die Grünen und FDP, dagegen stimmten Unionsfraktion, AfD-Fraktion und die Gruppe Die Linke. Zu den nachträglichen Änderungen gehört, unter anderem, dass dem Sektor Landnutzung, Landnutzungsänderung und Forstwirtschaft eine besondere Bedeutung beim Thema „natürliche Senken“ eingeräumt wird. Zudem wird klargestellt, dass der Nachsteuerungsmechanismus für die Jahre 2021 bis 2030 letztmalig im Jahr 2029 zu einem Nachsteuern führt. Hierdurch soll sichergestellt werden, dass keine Doppelung mit der Nachsteuerung für die Jahre 2031 bis 2040 erfolgt. Zudem wird die Stellung des Expertenrats für Klimafragen erhöht. So soll der Rat auf Grundlage der Emissions- und Projektionsdaten festlegen , ob und inwieweit die Gesamtmenge der jährlichen Emissionszuweisungen an Deutschland nach der Europäischen Klimaschutzverordnung für die Jahre 2021 bis 2030 voraussichtlich eingehalten wird. Dies erfolgt anhand des Vergleichs mit der Gesamtmenge der Emissionen für diesen Zeitraum aus den Sektoren, die unter die Europäische Klimaschutzverordnung fallen. Damit soll regelmäßig überprüft werden, ob Deutschland seinen unionsrechtlichen Verpflichtungen voraussichtlich nachkommen wird, um gegebenenfalls rechtzeitig nachsteuern zu können. Entschließung angenommen Zu dem Gesetz hat der Bundestag mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen sowie der Gruppen Die Linke und BSW eine Entschließung verabschiedet, die der Ausschuss für Klimaschutz und Energie zuvor mit Koalitionsmehrheit gegen Union und AfD bei Enthaltung der Linken beschlossen hatte. Darin wird die Bundesregierung aufgefordert zu prüfen, welche Folgen das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) zu Klimaschutzrechten für die Klimaschutzgesetzgebung hat. Die Regierung solle dem Bundestag ab 2027 jährlich auch über den Stand der Forschung und der Realisierung von Energietechnologien berichten, um „im Lichte des Stands des Ausbaus Erneuerbarer Energien mit entsprechenden weiteren technischen Entwicklungen und dem dazugehörigen Forschungsstand eine wirksame Evaluation vornehmen zu können“. Darüber hinaus soll die in der Erneuerbare-Energien-Richtlinie der EU geplante Beschleunigung von Planungs- und Genehmigungsverfahren für sämtliche Energie-Infrastruktur vorgesehen werden. Für Energie-Infrastruktur wie Erzeugungskapazitäten, Netze, Speicher und CO2-Leitungen, deren Planungs- und Genehmigungsverfahren nicht unmittelbar auf Grundlage der Richtlinie beschleunigt werden kann, soll die Beschleunigung auf andere Weise forciert werden, indem der europarechtlich möglichen Spielraums ausgenutzt wird. Vorbild könnten die Beschleunigungseffekte bei der Realisierung der LNG-Terminals. Die Entschließung betreffe die beschleunigte Realisierung der künftig zu bauenden Energie-Infrastrukturprojekte, die für eine sichere und bezahlbare Energieversorgung auf dem Weg zur Klimaneutralität notwendig seien, also keine Kohlekraftwerke, heißt es in der Entschließung. (mis/vom/26.04.2024) 1. Lesung Anhörung 2./3. Lesung Klimaschutz Dokumente 20/8290 – Gesetzentwurf: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes PDF | 391 KB — Status: 11.09.2023 20/8670 – Unterrichtung: Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes – Drucksache 20/8290 – Stellungnahme des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung PDF | 181 KB — Status: 06.10.2023 20/11183 – Beschlussempfehlung und Bericht: zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 20/8290, 20/8670 – Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Bundes-Klimaschutzgesetzes PDF | 856 KB — Status: 24.04.2024 Fundstelle im Plenarprotokoll Beschluss Gesetzentwurf 20/8290 (Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung 20/11183: Gesetzentwurf in Ausschussfassung annehmen) angenommen Beschlussempfehlung 20/11183 Buchstabe b (eine Entschließung annehmen) angenommen Tagesordnung Sitzungsverlauf Herausgeber Deutscher Bundestag, Online-Dienste PM: Bundestag Pressebild: Deutscher Bundestag Weitere Beiträge:Modernisierung des Wärmemarktes muss beschleunigt werdenBundeskabinett berät über neue Energiewende-VorschriftenIHK Cottbus fordert Aufhebung der Kassenbonpflicht