Werbung BAFA hat für mehr Energieeffizienz in Deutschland: Plattform für Abwärme offiziell freigeschaltet Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik 15. April 2024 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Plattform für Abwärme ist seit dem 15.04.2024 online und steht Nutzern ab sofort zur Registrierung und Dateneintragung bereit. (WK-intern) – Zudem wurde die Frist für die erstmalige Datenmeldung bis zum 01.01.2025 verlängert. Zum Hintergrund Zum 18. November 2023 ist das Energieeffizienzgesetz (EnEfG) in Kraft getreten, welches nach § 17 auch die Schaffung einer Plattform für Abwärme vorsieht. Die Plattform für Abwärme ermöglicht erstmals eine Übersicht zu gewerblichen Abwärmepotentialen in Deutschland. Ziel ist es, diese Abwärme nutzbar zu machen und damit die Energieeffizienz in Deutschland weiter zu steigern. Dafür werden Daten über Abwärme von Unternehmen mit einem Gesamtendenergieverbrauch von mehr als 2,5 Gigawattstunden pro Jahr auf einer öffentlichen Plattform bereitgestellt und für potentielle Abnehmer von Abwärme vor Ort sichtbar gemacht. Verantwortlich für Aufbau und Betrieb der Plattform für Abwärme ist die Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) im Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Frist für erstmalige Datenmeldung bis 1. Januar 2025 verlängert Um den Unternehmen beim Zusammenstellen ihrer Daten mehr Zeit einzuräumen, setzt das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frist zur Übermittlung von Informationen zum 1. Januar 2024 nach §§ 17 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. 20 Absatz 4 EnEfG sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG für zwölf Monate aus. Die erstmalige Meldung im Portal muss somit erst zum 01.01.2025 erfolgen. Klare Vorgaben für mehr Energieeffizienz Die Plattform für Abwärme soll den Informationsaustausch zwischen regionalen Wärmeproduzenten und –abnehmern fördern. Um diesen Informationsaustausch zu ermöglichen, werden Abwärmedaten von Unternehmen auf der Plattform für Abwärme veröffentlicht. Die Daten sollen Interessenten wie Fernwärmeversorger oder Unternehmen mit Wärmebedarf dabei unterstützen, eine erste Einschätzung zu vorhandenen Abwärmepotentialen zu erhalten und den bilateralen Informationsaustausch anzuregen. Der Kontakt zwischen potentiellen Wärmelieferanten und -versorgern wird über die Plattform erleichtert. Darüber hinaus dient die neue Plattform als Datenquelle für die Erfüllung von staatlichen Monitoring- und Berichtspflichten auf Bundes- und europäischer Ebene. Nicht zuletzt können die bereitgestellten Daten Kommunen bei der kommunalen Wärmeplanung unterstützen. Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) als zentrales Ansprechpartner*in Aufbau und Betrieb der Plattform für Abwärme werden von der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) administriert. Die BfEE ist zentrale Ansprechpartnerin bei allen fachlichen Fragen im Hinblick auf die Informationen, die auf der Plattform für Abwärme bereitgestellt werden. Zu den konkreten Auskunfts- und Informationspflichten der betreffenden Unternehmen hat die BfEE ein Merkblatt bereitgestellt. Das Merkblatt, der Zugang zum Portal sowie weitere Informationen können der Webseite zur Plattform für Abwärme entnommen werden. Wichtige Hinweise Um im Einzelfall unverhältnismäßige Belastungen der betroffenen Unternehmen, aufgrund des kurzen Zeitraums zwischen Inkrafttreten des EnEfG und Ablauf der Frist zur Übermittlung der Daten zu vermeiden, sowie im Hinblick auf Verzögerungen bei der technischen Umsetzung der Plattform für Abwärme, setzt das fachlich zuständige Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz die Frist zur Übermittlung von Informationen zum 1. Januar 2024 nach §§ 17 Absatz 2 Satz 1 i. V. m. 20 Absatz 4 EnEfG sowie die entsprechende Bußgeldbewehrung nach § 19 Abs. 1 Nr. 9 EnEfG für zwölf Monate aus, das heißt bis zum 1. Januar 2025. PM: BAFA PB: T. Safarik, Präsident*in des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle / ©: BAFA Weitere Beiträge:Neue TÜV Rheinland-Zertifizierung: Schub für gebäudeintegrierte PhotovoltaikVorschläge von BMU und BMWi ersetzen nicht die grundsätzliche EEG-ReformCyber-Angriff auf die KISTERS Gruppe: Ablauf des Ultimatums und Veröffentlichung erbeuteter Daten