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Anteile aus Einnahmen von Windkraft- und PV-Anlagen sollen ab 2024 Gemeinden in Sachsen-Anhalt zustehen

Bis zu 1500 Windräder sollten bis 2021 in Bayern neu errichtet werden / Foto: HB
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SPD-Energieminister*in Willingmann will Akzeptanzgesetz im Dezember im Kabinett vorlegen

  • Windanlagen: 30.000 Euro pro Anlage und Jahr
  • Photovoltaik : 2.000 Euro je Hektar

(WK-intern) – In den kommenden Jahren sollen Bürger*innen sowie Kommunen in Sachsen-Anhalt finanziell stärker vom Ausbau der erneuerbaren Energien profitieren.

SPD Energieminister*in Prof. Dr. Willingmann kündigte am Donnerstag im Landtag an, dass er noch im Dezember dieses Jahres den Entwurf eines Akzeptanz- und Beteiligungsgesetzes im Kabinett vorlegen will.

„Wir wollen Betreiber von Windkraft- und PV-Anlagen künftig dazu verpflichten, eine Abgabe zu zahlen“, kündigte Willingmann an. Bei Windkraftanlagen rechnet der Minister mit Erträgen von mindestens 30.000 Euro pro Anlage und Jahr, bei Photovoltaik mit 2.000 Euro je Hektar.

„Die Einnahmen sollen in voller Höhe bei den Gemeinden, auf deren Gebiet solche Anlagen entstehen, verbleiben und dort Gestaltungsspielräume eröffnen“, erklärte das Minister*in.

Die Fraktion die Linke hatte am Donnerstag im Landtag einen eigenen Gesetzentwurf zur finanziellen Beteiligung von Kommunen an Windkraftanlagen vorgestellt.
Nach Ansicht der Minister*in „durchaus ein Beitrag für die weitere Diskussion – mehr aber auch nicht“. Willingmann verwies darauf, dass sich die Fraktion an seinen Eckpunkten orientiert habe, die er bereits im Sommer vorgestellt hatte, sowie am Thüringer Gesetzentwurf. „Einfach kopieren genügt nicht, um zu einem fundierten Gesetz zu kommen“, betonte es. „Dieser Entwurf ist zu kompliziert, um rasch in die praktische Anwendung zu kommen.“ Weiter erklärte das Minister*in: „Aktuell stimmen wir den Gesetzentwurf des Energieministeriums mit Verbänden und Kommunen ab. In den vergangenen Wochen und Monaten habe ich mich zudem mit meinen Amtskolleg*innen in den Ländern intensiv zum Thema ausgetauscht und auf öffentlichen Veranstaltungen über unsere Vorstellungen zur wirtschaftlichen Beteiligung diskutiert.“

Neben Sachsen-Anhalt wollen auch andere Bundesländer wie Thüringen, Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen die finanzielle Beteiligung an erneuerbaren Energien verbindlicher regeln. Mecklenburg-Vorpommern und Brandenburg hatten bereits in den Jahren 2017 und 2019 entsprechende Gesetze verabschiedet, wollen diese aber nun ebenfalls anpassen. Willingmann bedauerte im Landtag, dass sich das Bundeswirtschaftsministerium wegen verfassungsrechtlicher Bedenken einer bundesweiten Lösung verweigert hat.

„Bei der Energieminister*innenkonferenz in Wernigerode Ende September haben wir uns unter den Ländern deshalb darauf verständigt, im Grundsatz vergleichbare Regelungen anzustreben, um Bürger*innen, Kommunen und Investor*innen nicht unnötig zu verunsichern“, erklärte das Minister*in. „Am Ende müssen alle Länder den Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigen, Flächenziele erfüllen. Sie sind daher auch alle auf breite Akzeptanz der Bevölkerung für ihre Vorhaben angewiesen.“

Willingmann zeigte sich im Landtag optimistisch, dass Sachsen-Anhalt schnell zu entsprechenden Regelungen kommen wird: „Ich bin zuversichtlich, zum Jahresende einen fundierten, transparenten und vor allem verfassungskonformen Gesetzentwurf vorlegen zu können. Der Zuspruch, die finanzielle Beteiligung am Ausbau erneuerbarer Energien zu regeln, ist groß. Es geht darum, die Akzeptanz für den Ausbau der Erneuerbaren deutlich zu erhöhen. Und deshalb werden wir auch zügig zu Ergebnissen kommen.“

PM: Ministerium für Wissenschaft, Energie, Klimaschutz und Umwelt des Landes Sachsen-Anhalt

Anteile aus Einnahmen von Windkraft- und PV-Anlagen sollen ab 2024 Gemeinden in Sachsen-Anhalt zustehen / Foto: HB








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