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Maßnahmen von Unternehmen bei einer Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

EEW-Novelle fördert investive Maßnahmen von Unternehmen bei einer Verbesserung ihrer Energie- und Ressourceneffizienz noch effektiver

(WK-intern) – Novellierte Richtlinien der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) mit einigen Neuerungen beim Förderwettbewerb E- und R-efffizienz und den „Transformationskonzepten“ ermöglichen kontinuierliche Antragstellung

Der neue Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz auf einen Blick:

Mit dem novellierten Förderwettbewerb seit 1. Mai 2023 haben Unternehmen jetzt noch mehr Spielraum insbesondere in ambitionierte Projekte für eine Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz und Senkung der CO2-Emissionen zu investieren.

Im Fokus der Förderung stehen weiterhin investive Maßnahmen zur Verbesserung der Energie- und Ressourceneffizienz sowie zur Bereitstellung von Prozesswärme aus erneuerbaren Energien von Unternehmen. Sie entscheiden selbst wieviel Förderung sie für ihre geplanten Energie- und Ressourceneffizienzmaßnahmen im Wettbewerb beantragen. Gefördert werden die Projekte mit der besten Fördereffizienz in einer Wettbewerbsrunde: Je höher die Einsparung oder je geringer die beantragte Förderung ist, desto besser die Chancen auf eine Förderung. Ideen für eine Förderung von Investitionen für mehr Energie- und Ressourceneffizienz im Unternehmen kann vorab mit dem Fördereffizienz-Rechner geprüft werden. Inspirationen für Ideen förderfähiger Maßnahmen stehen unter Projekte zur Verfügung.

In der ersten aktuell laufenden Wettbewerbsrunde können Anträge aus positiv bewerteten Skizzen bis maximal zum 30. Juni 2023 oder auch in einer späteren Runde eingereicht werden. Unternehmen können hierbei die Chance auf eine Förderung bis zu 60 Prozent (ohne Förderdeckel und ohne De-minimis Beschränkung) nutzen.

Fakten zum Förderwettbewerb auf einen Blick:

  • Zuschuss bis zu 60 Prozent (ohne Förderdeckel, keine De-minimis-Beschränkung) der effizienzbezogenen Kosten (Investitionsmehrkosten und Nebenkosten)
  • die maximale Fördersumme beträgt 15 Mio. Euro pro Vorhaben
  • energiekostenbezogene Amortisationszeit (ohne Förderung) ≥ 4 Jahre
  • keine Mindest-Einsparung
  • Projektlaufzeit: max. 3 Jahre
  • zweistufiges Antragsverfahren mit Skizze (kontinuierlich) und nach positiver Skizzenbewertung mit anschließendem Online-Einsparkonzept (Vollantrag, in einer offenen Wettbewerbsrunde)
  • Budget pro Wettbewerbsrunde: 40 Mio. Euro
  • Rundenanzahl und Zeitplan: 6 Runden pro Jahr, alle 2 Monate gibt es eine neue Runde
  • Regelung der Wettbewerbsrunde: Bei Überschreitung des Rundenbudgets kann eine vorzeitige Rundenschließung erfolgen. Eine Budgetkürzung bei Nichtausschöpfung des Rundenbudgets ist möglich, um den Wettbewerb sicherzustellen. Informationen über die Rundenzeiträume stehen Ihnen zur Verfügung unter der Rubrik Wettbewerbsrunden
  • Deutliche Erhöhung der Erfolgschancen: Bis zu 80 Prozent der zum Wettbewerb zugelassenen Anträge sollen bei ausreichendem Rundenbudget in die Förderung kommen

Alle Merk- und Informationsblätter und die Richtlinie zum Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz stehen unter der Rubrik Antragstellung zur Verfügung.

Neuerungen im Modul 5 „Transformationskonzepte“

Das bisherige Interesse an dem EEW-Modul 5 der Transformationskonzepte ist weiterhin sehr hoch und somit deckt das Modul 5 erfolgreich den Bedarf der Unternehmen, die eine längerfristige Dekarbonisierungsstrategie planen bzw. erstellen wollen. Seit dem 1. Mai 2023 gibt es auch hierzu einige Neuerungen:

Ab 1. Mai neue Förderkonditionen (ohne IEEKN-Bonus):

  • Förderquote: 40 Prozent für große, 50 Prozent für mittlere und 60 Prozent für kleine Unternehmen
  • die maximale Fördersumme beträgt 50.000 Euro

Einführung eines Bonus für Teilnehmende an einem Netzwerk der Initiative Energieeffizienz- und Klimaschutz-Netzwerke (IEEKN-Bonus);

Förderkonditionen mit IEEKN-Bonus:

  • Förderquote: 50 Prozent für große, 60 Prozent für mittlere und 70 Prozent für kleine Unternehmen
  • die maximale Fördersumme beträgt 80.000 Euro

Aber: Gewährung nur mit Nachweis aktiver Teilnahme an der IEEKN!

Je nach Netzwerkphase des IEEKN bei Antragstellung ist eines der Dokumente als Nachweis einzureichen:

  • Phase 1, Registrierung: Teilnahmebescheinigung der IEEKN-Geschäftsstelle
  • Phase 2, Zielfestlegung: Ministerurkunde nach Netzwerkzielmeldung
  • Phase 3, Maßnahmenumsetzung: Selbsterklärung zur aktiven Teilnahme an Netzwerktreffen und Erfahrungsaustausch
  • Phase 4, Maßnahmenauswertung: Teilnahmebescheinigung des Monitoring-Instituts

Die Richtlinie zur Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft – Zuschuss und Kredit und das Informationsblatt Transformationskonzepte stehen unter der Rubrik Beantragung zur Verfügung.

Thematisch und individuell informieren

Ab Mai 2023 informieren wir Sie auch weiterhin mit unserem themenspezifischen Webinar-Angebot zu den Neuerungen im Förderwettbewerb Energie- und Ressourceneffizienz und der Transformationskonzepte. In den ca. einstündigen Webinaren werden Fragen direkt beantwortet, dazu melden Sie sich bitte unter Veranstaltungen an. Alternativ informieren wir Sie in unserer Beratungs-Hotline oder Sie senden uns Ihre Anfrage per E-Mail.

PM: VDI/VDE Innovation + Technik GmbH – Projektträger Förderwettbeweb








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