Werbung Eigene Stromproduktion ist die beste Preisbremse Dezentrale Energien 12. Dezember 2022 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels (WK-intern) – Mit der jüngsten beschlossenen Preisbremse will die Bundesregierung die explodierenden Kosten bei Strom und Gas einfangen. Verbraucherinnen und Verbraucher können damit kurzfristig aufatmen. Dauerhaft hilft jedoch nur eines gegen stark steigende Preise: die Produktion der eigenen Energie. Es ist vollbracht: Nach langem Ringen und einem tiefen, mit 200 Milliarden Euro sehr tiefen Griff in die Staatskassen hat die Bundesregierung die Preisbremse für Strom und Gas auf den Weg gebracht. Mit der Gaspreisbremse bekommen Gaskunden und -kundinnen einen Zuschuss zum Gaspreis. Diesen Rabatt übernimmt der Bund gegenüber den Energieversorgern. Diese sind verpflichtet, den Verbraucherinnen und Verbrauchern den Entlastungsbetrag gutzuschreiben – entweder im Rahmen der Abrechnung oder über die Voraus- oder Abschlagszahlung. Staatliche Preisbremsen greifen ab sofort … Für Bürgerinnen und Bürger sowie kleine und mittlere Unternehmen gilt die Gaspreisbremse ab März 2023 und umfasst auch rückwirkend die Monate Januar und Februar. Das bedeutet, dass ein Kontingent von 80 Prozent ihres Erdgasverbrauchs zu 12 Cent je Kilowattstunde gedeckelt wird. Für Fernwärme beträgt der gedeckelte Preis 9,5 Cent je Kilowattstunde. Nur für den restlichen Verbrauch muss der normale Marktpreis gezahlt werden. „Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin“, wirbt die Bundesregierung für ihre Maßnahme. Im März 2023 werden diese Verbraucherinnen und Verbraucher zusätzlich einmalig einen rückwirkenden Entlastungsbetrag für die Monate Januar und Februar erhalten. Um den Zeitraum bis zur Gaspreisbremse zu überbrücken, übernimmt der Bund zudem den Dezember-Abschlag für private Haushalte. Die Strompreisbremse soll die steigenden Energiekosten ebenso abfedern. Sie deckelt den Strompreis für Haushalte und Kleingewerbe mit einem jährlichen Verbrauch von bis zu 30.000 Kilowattstunden auf 40 Cent pro Kilowattstunde. Das gilt für ein Kontingent in Höhe von 80 Prozent des historischen Verbrauchs, also in der Regel des Vorjahresverbrauchs. Oberhalb des jeweils rabattierten Kontingents fallen die üblichen Strompreise an. … doch Ende April 2024 ist erst einmal Schluss Die Hilfe vom Bund kommt schnell und zeigt hoffentlich ebenso schnelle Wirkung. Doch wie lange kann das gutgehen? Alle privaten, gewerblichen oder gemeinnützigen Verbraucherinnen und Verbraucher werden vorerst bis zum 30. April 2024 entlastet. Ein überschaubarer und damit doch näherer Endzeitpunkt, als vielen lieb ist. Es ist völlig unklar, wie die Welt- und Wirtschaftslage im Frühjahr 2024 aussehen wird. Dass Energie dann wieder so günstig wie vor der Ukraine-Krise sein könnte, scheint aus heutiger Sicht sehr unwahrscheinlich. Klar ist aber auch, dass sich selbst ein so reiches Land wie Deutschland nicht auf Dauer weitere dreistellige Milliardenbeträge zur Deckelung von Energiekosten für seine Bürgerinnen und Bürger wird leisten können. Jahressteuergesetz 2023: Booster für die Erneuerbaren Anders formuliert: Die Preisbremsen bei Strom und Gas verschieben das Problem nur, lösen es aber nicht. Mit dem ebenso jüngst auf den Weg gebrachten „Jahressteuergesetz 2023“ zeigt die Bundesregierung aber auch auf, wie die Alternative aussehen könnte: Aus ökonomischen und ökologischen Gründen gibt es keine Alternative zum massiven Ausbau der erneuerbaren Energien, auch und gerade zur Produktion des eigenen Stroms – ob für den Stromverbrauch oder auch zum Antrieb einer wärmespendenden Wärmepumpe. Laut Jahressteuergesetz 2023 sind Einnahmen aus kleinen Solarstromanlagen rückwirkend ab Jahresanfang 2022 steuerfrei. Ab 2023 entfällt für Kauf und Installation von Photovoltaikanlagen bis zu einer Leistung von 30 Kilowatt und Stromspeichern die Umsatzsteuer von 19 Prozent. Diese Regelung soll die Solarwende auf Privathäusern fördern. Photovoltaikanlagen wieder stark im Kommen Es gibt keine Alternativen zum massiven, forcierten Ausbau von Windparks an Land und auf hoher See – sowie für eine verstärkte Förderung der Solarenergie in Deutschland. Gerade kleinere Unternehmen mit regionalen Wurzeln, starken Technologien und viel Wissen um die Bedürfnisse vor Ort, können dabei ihre Trümpfe ausspielen. Eines davon ist die JES.Group. Seit rund zehn Jahren treibt das innovative Unternehmen die Energiewende und im Besonderen den Solarmarkt in Mecklenburg-Vorpommern voran. In den Genuss des grünen Stroms kommen jedoch auch Menschen in anderen Teilen der Republik. „Von Norddeutschland aus nach ganz Deutschland“ lautet das selbstbewusste Motto des Unternehmens. Vor einem Jahr investierte die bekannte Unternehmerfamilie Brenninkmeijer (C&A) in die JES. Group. Solarwende mit und ohne eigenes Dach Allen Privatleuten macht Gründer und Unternehmenschef Jonas Holtz Mut, die eigene Energiewende einzuleiten: „Wenn jemand ein eigenes Dach hat, errichten wir dort eine Photovoltaikanlage. Der Eigentümer benötigt dabei nicht einmal finanzielle Mittel, sondern wir errichten diese Anlage auf seinem Dach ohne Anschaffungskosten. Der Kunde zahlt diese dann in Form einer monatlichen Pacht zurück und hat somit trotzdem eine sofortige Stromersparnis.“ Bild: Pixabay.com, RosZie Weitere Beiträge:Entwurf des EEG 2021 behindert die Systemintegration und verstößt gegen EU-RechtBeispiele: Erdwärmepumpe oder Luftwärmepumpe – welche ist effektiver ?BDEW Müller: Wichtiges Signal für die Klimapolitik der EU