Werbung Gründe für Systemrelevanzausweisungen von Kohlekraftwerken Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Ökologie 5. März 2021 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Bundesnetzagentur prüft Anträge zu systemrelevanten Anlagen der ersten Ausschreibung zum Kohleausstieg (WK-intern) – Die Bundesnetzagentur prüft drei Anträge von Übertragungsnetzbetreibern zu für die Netzstabilität systemrelevanten Anlagen, die einen Zuschlag in der ersten Ausschreibung zur Reduzierung der Kohleverstromung erhalten haben. Die Anträge beziehen sich auf die Anlagen Heyden 4, Walsum 9 und Westfalen E der Betreiber Uniper, Steag und RWE. Die Prüfung der Bundesnetzagentur läuft bis zum 1. Juni 2021. Gründe für Systemrelevanzausweisungen Als Grund für die Systemrelevanzausweisungen geben die Übertragungsnetzbetreiber für die Anlage Walsum 9 die Bereitstellung von Wirkleistung für den Redispatch und für die Anlagen Heyden und Westfalen E die Bereitstellung von Blindleistung zur Spannungshaltung an. Die Bundesnetzagentur prüft die Anträge und entscheidet, ob das Ergebnis der Prüfung der Übertragungsnetzbetreiber bestätigt wird. Nach Bestätigung der Systemrelevanz einer Anlage durch die Bundesnetzagentur ergibt sich, abhängig von der Bestätigung, eine der folgenden Konsequenzen: Wird eine Anlage für den Wirkleistungsredispatch benötigt, erfolgt eine Überführung in die Netzreserve. Wird eine Anlage für eine Blindleistungsbereitstellung benötigt, erfolgt abhängig von der konkreten Netzsituation am Anlagenstandort eine Umrüstung zum rotierenden Phasenschieber oder die Anlage wird zum spannungsbedingten Redispatch in die Netzreserve überführt. Die Kosten für die Vorhaltung in der Netzreserve sowie für die Umrüstung zum rotierenden Phasenschieber tragen die Netzkunden, da diese Maßnahmen den sicheren und zuverlässigen Netzbetrieb dienen. Ziel der Emissionsreduzierung wird erreicht Bei Überführung einer Anlage in die Netzreserve darf die Anlage künftig nur auf Anforderung der Übertragungsnetzbetreiber angefahren werden, wenn dies zur Absicherung des Netzbetriebs notwendig ist. Die kommerzielle Nutzung der Anlage ist trotz Systemrelevanz untersagt, sodass sich die Einsatzstunden im Vergleich zum Marktbetrieb auf ein Mindestmaß verringern. Erfolgt die Umrüstung einer mit Kohle betriebenen Anlage zum rotierenden Phasenschieber zur Bereitstellung von Blindleistung, entfällt die Kohleverfeuerung komplett. Somit gehen die Treibhausgasemissionen auch für systemrelevante Anlagen deutlich zurück und das beabsichtigte Ziel der Emissionsreduzierung wird erreicht. PM: Bundesnetzagentur Die Kosten für die Vorhaltung in der Netzreserve sowie für die Umrüstung zum rotierenden Phasenschieber tragen die Netzkunden / Foto: HB Weitere Beiträge:Carbon Catalyst gibt den Beginn des Poseidon-CO2-Verpressung im Meeresuntergrund bekannt5 Tipps zum Energiesparen – schonen Sie Geldbeutel und UmweltFlutung des Tagebaues Cottbus-Nord ist eine Gefahr für das Biosphärenreservat Spreewald