Werbung Neue Richtlinie zur Übergabe der Anlagenverantwortung bei Dezentralen Einspeisern News allgemein Techniken-Windkraft Windenergie Windparks 8. September 2017 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die FGW veröffentlicht zum Thema Betrieb und Instandhaltung eine neue Branchenrichtlinie zur rechtssicheren Organisation von Arbeiten an elektrischen Energieanlagen, u.a. auch mit Spezifikationen zur Umsetzung der VDE 0105-100. (WK-intern) – Dazu hat der FGW-Fachausschuss die Rubrik A1 „Anlagenverantwortung“ zur Technischen Richtlinie Teil 7 (TR7) „Betrieb und Instandhaltung von Kraftwerken für Erneuerbare Energien“ im Konsens verabschiedet und veröffentlicht. EEG-Erzeugungseinheiten werden als abgeschlossene elektrische Betriebsstätten geführt. Daher bildete der Fachausschuss Betrieb und Instandhaltung den Arbeitskreis „Anlagenverantwortung“, der sich der branchenspezifischen Umsetzung der VDE 0105-100 (DIN EN 50110-1) „Betrieb von elektrischen Anlagen“ widmet. Das Ergebnis dieser Arbeit wurde nun mit der Rubrik A1 „Anlagenverantwortung“ veröffentlicht. Neben der wirtschaftlichen Verantwortung hat der Betreiber die Verantwortung, eine Erzeugungseinheit so zu betreiben, dass die technische Sicherheit gewährleistet ist. Er trägt die Organisations- und Personalverantwortung für den sicheren Betrieb, auch dann, wenn Fremdfirmen an der Anlage arbeiten. Nach der VDE 0105-100 muss jede elektrische Anlage, an der Arbeiten vollzogen werden, unter der Verantwortung eines Anlagenverantwortlichen stehen. In diesem Kontext beschreibt die TR7 mit ihrer Rubrik A1 den Informationsfluss zwischen Betreiber, Betriebsführer, Netzbetreiber und weiteren Dienstleistern. Sie stellt eine Handlungsempfehlung zur Definition von Aufgaben, deren Zuordnung und Kommunikation dar. Anhand von Beispielen aus der Branchenpraxis werden dem Anwender konkrete Lösungsmöglichkeiten angeboten. Folgende Rubriken der TR7 wurden bisher veröffentlicht: A „Allgemeiner Teil: Definitionen von Begriffen, Normative Verweisungen und Systemaspekten“ A1 „Anlagenverantwortung“ B3 „Fachspezifische Anwendungserläuterung zur Überwachung und Überprüfung von Gründung und Tragstrukturen“ D2 „Zustands-Ereignis-Ursachenschlüssel – Begriffe, Klassifizierung und Strukturierung von Zuständen, Ereignisse, Ursachen und Maßnahmen für weiterführende Bewertungen und Verbesserungen in Betrieb und Instandhaltung“ D3 „Globales Service Protokoll (GSP) – Einheitliches Datenformat für den Austausch von Daten im Instandhaltungsprozess“ Die Rubriken der TR7 können – wie alle anderen Richtlinien der FGW – über die FGW-Homepage unter www.wind-fgw.de bestellt werden. PM: FGW e.V. Fördergesellschaft Weitere Beiträge:10 Jahre Energie für die Zukunft: Vortragsreihe startet ins JubiläumsjahrNordex hat zwei neue Aufträge aus Polen und Frankreich über 32,5 MW Windkraft: FDP-Entwurf zur Bauordnung gefährdet Energiewende