Werbung Stellungnahme des Bundeswirtschaftsministerium zum heutigen EuG-Urteil zum EEG 2012 Aktuelles Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 10. Mai 2016 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Wenn keine Erstattungsforderungen auf die subventionierte Industrie, durch den niedrigen Einkaufspreis für Strom (Börsenstrompreis) zukommen, dann werden Strafen vom Steuerzahler bezahlt werden müssen. Der Verbraucher hat schon über die Umlage den billigen Industriestrompreis finanziert. Findet das die Politik richtig, sozial und christlich? / Pressebild: Sigmar Gabriel, Bundesminister für Wirtschaft und Energie – Copyright: Bundesregierung/Bergmann Das Gericht der Europäischen Union (EuG) hat in seinem heutigen Urteil die Klage Deutschlands gegen einen Beschluss der EU-Kommission zum Erneuerbare Energien Gesetz in der Fassung von 2012 (EEG 2012) abgewiesen. (WK-intern) – Es bestätigt damit die Feststellung der EU-Kommission, dass durch das EEG 2012 Beihilfen aus staatlichen Mitteln gewährt worden sind und es sich bei dem umlagefinanzierten System des EEG um eine Beihilfe handelt. Das gegenwärtig geltende EEG 2014, das die Kommission bereits im Jahre 2014 genehmigt hat, ist durch die heutige Entscheidung des EuG nicht betroffen (Klagegegenstand war ausschließlich das EEG 2012). Es kommen auch keine Erstattungsforderungen auf die Industrie zu. Das Bundeswirtschaftsministerium wird das Urteil nun eingehend auswerten und prüfen, ob ein Rechtsmittel eingelegt werden soll. Grundsätzlich kann gegen erstinstanzliche Urteile des EuG innerhalb von zwei Monaten ein Rechtsmittel zum EuGH eingelegt werden. PM: BMWi Weitere Beiträge:EU-Emissionsberechtigungen: Im August und September beginnt die zweite Rundevon NER 300-AuktionenAKW Gundremmingen B geht am 31. Dezember 2017 vom NetzLesen, handeln und weiterschicken! - Ein mieser Deal zulasten der Steuerzahler