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Im Norden 33 Windkraft-Vorranggebiete festgelegt

(WK-intern) – Bis im Jahr 2030 will der Landkreis Osnabrück seinen Strom zu 100 Prozent bilanziell aus erneuerbaren Energien gewinnen. Ein hohes Ziel, das es zu erreichen gilt. Aufgrund der Tatsache, dass der Strom größtenteils aus Windkraft erzeugt werden soll, wurden Vorranggebiete für Windkraftanlagen diskutiert. Im Ausschuss für Planen und Wohnen war das Thema jetzt Gegenstand.

Ausbau der Windenergie für langfristige Kostensenkung
Im Moment befinden sich circa 125 Windkraftanlagen im Kreisgebiet von Osnabrück. Und in Zukunft sollen es noch mehr werden. Denn die Nachfrage ist offenbar gegeben. Beim Vergleichen und einem ausführlichen Blick auf die aktuellen Preise für Strom in Deutschland, wie es beispielsweise das Vergleichsportal strompreisvergleich.net ermöglicht wird deutlich, dass sich der Umstieg auf Windkraft lohnen kann. Studien kommen bereits zum Ergebnis, dass durch den konsequenten Ausbau der Strom aus Windenergie im nächsten Jahrzehnt deutlich günstiger werden kann.

Aktualisierung des regionalen Raumordnungsprogramms
Das regionale Raumordnungsprogramm (RROP) soll nun im Rahmen der Energiewende aktualisiert werden. Der Teilbereich Energie wurde erneuert. Die neu gefasste Version soll Gebiete enthalten, die für neue Windkraftanlagen ausgewählt wurden. Auf eine möglichst geringe Beeinträchtigung von Mensch und Umwelt wird dabei großen Wert gelegt. Grundsätzlich ist es jedoch nicht so, dass festgelegte Vorranggebiete auch tatsächlich mit Windrädern ausgestattet werden. Die genauen Details zum Umfang der Aufstellung der Anlagen und ob überhaupt welche errichtet werden, wird künftig Inhalt von Flächennutzungs- und Bebauungsplänen sein, die es zu entwickeln gilt. Zudem müssen Investoren gewonnen werden.

In der RROP Version von 2004 waren bereits Vorranggebiete für Windkraftanlagen verankert. In der aktuellen Version wurden einige Gebiete entfernt und neue ergänzt. Verankert werden sollen im neuen regionalen Raumordnungsprogramm definitiv 33 Vorranggebiete. Maximal sollen rund 1.700 Hektar Fläche zur Energiegewinnung aus Windkraft eingenommen werden. Ermittelt wurden die Vorranggebiete stufenweise. Zunächst wurden Tabugebiete festgesetzt. Anschließend festgelegt, dass für die minimale Menge von drei Windrädern rund 20 Hektar einzuplanen sind. Auswirkungen für die Umwelt untersuchten die Verantwortlichen je Gebiet. Aus den zunächst 45 Suchräumen ergaben sich letztendlich 33 Vorranggebiete. Um alle Beteiligten und Betroffenen miteinzubeziehen, wurden Privatpersonen, Organisationen, Verwaltungen und Verbände an der Fortschreibung des Raumordnungsprogramms beteiligt. In den letzten Monaten seien zahlreiche Anregungen und Bedenken aufgenommen worden. Diese Bedenken wurde berücksichtigt und integriert.

Beurteilung der Ausschussmitglieder zur Fortschreibung
Die Ausarbeitung wurde von den Ausschussmitgliedern als positiv wahrgenommen. Das Ergebnis war eine Beschlussvorlage für den Kreistag, die einstimmig gefasst wurde. Rolf Gelinsky von der CDU äußerte sich positiv und gab zu verstehen, dass man mit der Fortschreibung „gut leben könne“. Thomas Rehme von der SPD begrüßte die Ausarbeitung ebenfalls.

Langfristige Planung
Es wurde jedoch nicht ausgeschlossen, dass das RROP in den nächsten Jahren nochmals geändert beziehungsweise angepasst wird. Abhängig von den landesrechtlichen Grundlagen könnten weitere Vorranggebiete hinzukommen. Möglicherweise stehen Waldgebiete für die Windkraftanlagen zur Debatte.

Bildquelle: luise / pixelio.de
PM: PP-N








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