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EEB: EU-Änderungsvorschläge für Umweltverträglichkeitsprüfung nicht weitreichend genug

(WK-news) – Die EU-Kommission hat letzte Woche neue Vorschläge zur Straffung der Vorschriften für Umweltverträglichkeitsprüfungen vorgelegt.

Die UVP-Richtlinie ist seit 27 Jahren in Kraft und wurde in der Vergangenheit bereits mehrmals geändert.

Jetzt soll die Richtlinie komplett überarbeitet werden. Die geplanten Änderungen sollen den Verwaltungsaufwand und die Prüfung der potenziellen Auswirkungen größerer Projekte erleichtern, ohne die geltenden Umweltschutzmechanismen zu beeinträchtigen, teilt die EU-Kommission in einer Presseaussendung mit. „Das bisherige Umweltschutzniveau soll verbessert werden, und auch für die Wirtschaft dürfte eine einheitlichere Rahmenregelung von Vorteil sein“.

Das European Environmental Bureau (EEB) und die NGO Justice & Environment (J&E) begrüßen die geplanten Änderungen in einer gemeinsamen Pressemitteilung. Die Organisationen zeigen sich jedoch nach wie vor besorgt darüber, dass die Einbindung der Öffentlichkeit bei den UVP-Prüfungen nicht weit genug reicht. NGOs haben zum Beispiel keinen Rechtsanspruch darauf, in Unverträglichkeitsprüfungen eingebunden zu werden.

Weiters dürfen Projekte auch in Zukunft begonnen werden, bevor eine Umweltverträglichkeitsprüfung durchgeführt wird. Das wird von Jeremy Wates, dem Generalsekretär des EEB, scharf kritisiert.

Projekte dürfen außerdem weiter fortgeführt werden, auch wenn schon Gerichtsverfahren anhängig sind. Daran soll sich auch in Zukunft nichts ändern. Diese Regel würde den Grundsätzen der Aarhus Konvention widersprechen, kritisiert Jeremy Wates.

EEB: Small steps forward on diminishing the environmental impact of major projects but concerns remain
EU-Kommission Pressemitteilung








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