Werbung Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE zur Offshore-Netzanbindung Finanzierungen Offshore Windenergie Wirtschaft 18. Oktober 201222. Oktober 2012 Pressefoto vom Netzbetreiber Tennet (WK-intern) – Pressemitteilung anlässlich der Anhörung im Bundestag zum „Entwurf eines dritten Gesetzes zur Neuregelung energiewirtschaftlicher Vorschriften (EnWG-E)“ am 22. Oktober 2012 Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE fordert: Maßnahmen zur Vermeidung von Haftungsansprüchen bei Verzögerung oder Unterbrechung von Offshore-Netzanbindungen gesetzlich verankern Berlin – Die Debatte um die Netzanbindungsproblematik wird inzwischen seit fast einem Jahr geführt. Ende August hat die Bundesregierung einen Gesetzentwurf zur Entschädigungsregelung bei Störungen (Verzögerung, Unterbrechung der Netzanbindung) und für einen Systemwechsel (EnWG-E) vorgelegt. Am 22. Oktober findet die Anhörung im Wirtschaftsausschuss des Bundestages statt. Die Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE hat Ende September – gemeinsam mit weiteren Institutionen und Verbänden – eine Stellungnahme zum Kabinettsentwurf eingereicht. Die Unterzeichner drängen darauf, dass insbesondere die Schadensminimierungsstrategien in der Gesetzesnovelle verankert werden, damit die skizzierten Haftungsrisiken gar nicht erst zum Tragen kommen. Viele der Vorschläge wurden bereits im Rahmen der vom Bundeswirtschafts- und Bundesumweltministerium Anfang des Jahres initiierten AG „Beschleunigung Offshore-Netzanbindung“ erarbeitet, die von der Stiftung moderiert wurde. Sie liegen der Bundesregierung seit Ende März vor. „Das von der Bundesregierung auf eine Milliarde Euro geschätzte Haftungsvolumen könnte durch zusätzliche im Gesetz verankerte Maßnahmen zur Schadensminimierung auf die Hälfte reduziert werden“, erklärt Jörg Kuhbier, Vorstandsvorsitzender der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE. „Hinsichtlich der aktuellen Situation beim Ausbau der Offshore-Windenergie in Deutschland würde das Haftungsrisiko dann bei rund 500 Millionen Euro liegen – sofern die vorgeschlagenen Maßnahmen zur Risikominimierung wie z. B. verbindliche Realisierungsfahrpläne, Netzanschlussmanagement, temporäre Anschlussvarianten und die Vermaschung der Offshore-Verbindungen JETZT gesetzlich verankert werden“, so Kuhbier weiter. „Durch die Vermaschung, also die Verbindung der Offshore-Netzanbindungen (Konverterstationen) untereinander, lassen sich die möglichen Verluste bei einem Netzausfall drastisch reduzieren. Allein eine zusätzliche Vermaschung des zweiten und dritten Clusteranschlusses im sogenannten DolWin-Cluster senkt das Ausfallrisiko um rund 290 Millionen Euro,“ erläutert Dr. Michael Ritzau, Geschäftsführer des BET (Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH) in Aachen. Laut einer im Frühjahr dieses Jahres vom BET durchgeführten Studie beläuft sich die Risikominimierung im DolWin-Cluster gegenüber einem Szenario ohne jegliche Vermaschung sogar auf 1,57 Milliarden Euro“, sagt Ritzau. Die Auswirkungen auf die Versicherbarkeit von Netzausfällen würde sich drastisch verbessern und den Verbraucher direkt vor zusätzlichen Belastungen schützen. Die Untersuchung des DolWin-Clusters ergab außerdem, dass das Netzanschlussmanagement von der TenneT GmbH teilweise bereits Übergangslösungen zur Nutzung der vorhandenen Netzkapazitäten berücksichtigt. Mit diesem Konzept könne die Netzanbindung weiterer Windparks beschleunigt bzw. entstehende Verzögerungen in bestimmten Clustern teilweise aufgefangen werden. Christoph Mertens, Geschäftsführer der DONG Energy in Hamburg, erläutert, dass für die Betreiber der Offshore-Windparks eine enge und transparente Abstimmung aller Beteiligten bei der Ausgestaltung des Offshore-Netzplans entscheidend sei und die Zusammenarbeit von Netzbetreiber und Windparks über verbindliche Realisierungsfahrpläne organisiert werden sollte. „Eine räumlich und zeitlich verbindliche Langfristplanung ist unbedingt erforderlich. Der im Kabinettsentwurf des EnWG-E gesetzte Zeitpunkt von 30 Monaten für die Verbindlichkeit des Netzanschlusstermins ist allerdings zu knapp bemessen, um darauf den Zeitplan des Offshore-Windparks eintakten zu können“, erklärt Mertens. „Um Investitionsentscheidungen zu erleichtern und Projektfinanzierungen zu ermöglichen sollten mindestens 36 Monate Frist gesetzlich festgelegt werden“, so Mertens. Völlig unklar sei weiterhin, wie die grundsätzliche Frage der Finanzierungsprobleme für die Regelzone der TenneT GmbH – an Land und auf See – kurzfristig gelöst werden soll. „Ohne eine schnelle Lösung des Finanzierungsproblems von TenneT droht jede gesetzliche Regelung ins Leere zu laufen“, mahnt Jörg Kuhbier. „Aus Sicht der Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE ist ein temporäres Engagement der KfW bei der Finanzierung der nächsten drei bis vier Offshore-Netzanbindungssysteme zwingend erforderlich“, so Kuhbier. Mittel- und langfristig bedarf es einer leistungsfähigen Organisationsstruktur, die die anstehenden Investitionen an Land und auf See technisch und finanziell sicherstellen kann. Weitere Informationen und Hintergrundmaterial sowie die genannten Studien und Stellungnahmen finden Sie auch unter www.offshore-stiftung.de. Für Rückfragen wenden Sie sich gern an unser Pressebüro. PM: Stiftung OFFSHORE-WINDENERGIE Pressebüro c/o Katja Weinhold Weitere Beiträge:Erstes Greenpeace-Schiff erhält 2027 Wasserstoff-AntriebssystemErneuerbare Energien als Anlage- Assetklasse gefragtHaus der Technik startet ersten berufsbegleitenden Masterstudiengang Windenergie