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Elf Experten äußern sich zu Offshore-Windparks, Investitionshindernis, Haftung der Netzbetreiber

 Offshore-Windpark alpha ventus im Juli 2009 / Foto: Wikipedia / http://de.wikipedia.org/wiki/Alpha_ventus
Der Offshore-Windpark alpha ventus im Juli 2009 / Foto: Wikipedia / http://de.wikipedia.org/wiki/Alpha_ventus

(WK-news) – Der Entwurf der Bundesregierung für ein drittes Gesetz zur Neuregelung energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften (17/10754) steht im Mittelpunkt einer öffentlichen Anhörung des Ausschusses für Wirtschaft und Technologie mit elf Sachverständigen am Montag, 22. Oktober 2012.

Die Sitzung unter Vorsitz von Ernst Hinsken (CDU/CSU) beginnt um 12 Uhr im Sitzungssaal 2.600 des Paul-Löbe-Hauses in Berlin und dauert zwei Stunden.

Regierung will Investitionshindernis beseitigen

Ziel des Entwurfs ist es, Investitionen in Windparks auf hoher See (offshore) besser zu planen und zu steuern. Dazu ist vorgesehen, dass die Netzbetreiber haften sollen, wenn die Offshore-Anlagen nicht rechtzeitig angeschlossen werden können. Dann sollen betriebsbereite Offshore-Windparks einen Entschädigungsanspruch gegen den Übertragungsnetzbetreiber erhalten, der zur Anbindung verpflichtet ist.

„Technologische Unsicherheiten und Haftungsrisiken bei verspäteter Errichtung oder bei Störung der Anbindungsleitung stellen derzeit ein Investitionshindernis für private Investoren dar“, schreibt die Regierung.

Begrenzte Haftung der Netzbetreiber

Die Haftung des Übertragungsnetzbetreibers soll allerdings begrenzt werden. Bei Fahrlässigkeit soll er pro Kalenderjahr bei Schäden bis 200 Millionen Euro einen Selbstbehalt von 20 Prozent tragen. Bei höheren Schäden bis 800 Millionen Euro soll der Selbstbehalt bis auf fünf Prozent sinken. Schäden über 800 Millionen Euro und vom Übertragungsnetzbetreiber nicht verschuldete Schäden sollen über eine Entschädigungsumlage auf die Stromverbraucher abgewälzt werden.

„Um Verbraucher vor übermäßigen Belastungen aus der Entschädigungsumlage zu schützen, wird diese auf eine Höchstgrenze von maximal 0,25 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt“, heißt es in dem Entwurf. Bei einem durchschnittlichen Strompreis eines Haushaltskunden von 24 Cent pro Kilowattstunde werde es durch die Umlage zu einer Erhöhung des Strompreises um ein Prozent kommen, erwartet die Bundesregierung. (vom/10.10.2012)

Zeit: Montag, 22. Oktober 2012, 12 bis 14 Uhr
Ort:  Berlin, Paul-Löbe-Haus, Sitzungssaal 2.600

Interessierte Besucher können sich im Sekretariat des Wirtschaftsausschusses unter Angabe ihres Vor- und Zunamens sowie des Geburtsdatums anmelden (E-Mail: wirtschaftsausschuss@bundestag.de). Zur Sitzung muss ein Personaldokument mitgebracht werden.

Bild- und Tonberichterstatter können sich beim Pressereferat (Telefon: 030/227-32929 oder 32924) anmelden.

Liste der geladenen Sachverständigen

  • 50Hertz Transmission GmbH
  • BDEW Bundesverband der Wasser- und Energiewirtschaft
  • EnBW Energie Baden-Württemberg AG
  • Bundesnetzagentur
  • TenneT TSO GmbH
  • Verband kommunaler Unternehmen e. V. (VKU)
  • Offshore Forum Windenergie GbR
  • Privatdozent Prof. Dr. Dietmar Lindenberger, Energiewirtschaftliches Institut an der Universität Köln
  • Trianel Windkraftwerk Bochum GmbH
  • Allianz SE Repräsentanz Berlin
  • Verbraucherzentrale Bundesverband e. V. (vzbv)







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