Werbung Änderungen an Offshore-Haftungsregeln im Bundesrat Bayern Offshore Windenergie 12. Oktober 2012 Grafik: HB (WK-intern) – In seiner heutigen (12.10.2012) Sitzung berät der Bundesrat unter anderem den Entwurf eines Dritten Gesetzes energiewirtschaftsrechtlicher Vorschriften. In diesem Gesetz sollen Haftungsregelungen für die Netzanbindung von Offshore-Windkraftanlagen festgeschrieben werden. Im ursprünglichen Gesetzentwurf der Bundesregierung war vorgesehen, dass die Netzbetreiber nur bei grober Fahrlässigkeit für Verzögerungen beim Bau von Offshore-Windparks in einem bestimmten Rahmen Maße haften müssen. Durch den Vorstoß der CSU-Verbraucherministerin Ilse Aigner wurde die Haftungsregelung im Gesetzentwurf auf einfache Fahrlässigkeit ausgeweitet. „Wenn aus Bayern mit dem Argument der Verbraucherfreundlichkeit die Netzbetreiber über Gebühr strapaziert werden, dann legen die Bayern die Axt an Offshore-Wind“, attestiert Schlotmann im Vorfeld der Bundesratssitzung. Die bislang ungelöste Frage, wer bei Verzögerungen beim Netzanschluss von Offshore-Windparks haftet, ist bislang ein Investitionshindernis. Eine entsprechende Haftungsregelung ist insbesondere von den norddeutschen Ländern mehrfach angemahnt worden. Daher begrüßt die Landesregierung grundsätzlich eine Haftungsregelung. Der vorliegende Gesetzentwurf der Bundesregierung lastet die Risiken aber einseitig den Netzbetreibern auf, indem diese schon bei einfacher Fahrlässigkeit für Verzögerungen haften sollen. „Wenn den Netzbetreibern bei jeder Verzögerung sofort Fahrlässigkeit vorgeworfen werden kann und sie entsprechend haften müssen, dann kann der Offshore-Ausbau nicht vorankommen. Aber darauf scheint es Bayern anzulegen. Das Kalkül ist doch klar. Je länger es dauert, bis Offshore-Strom in Größenordnungen erzeugt wird, umso länger haben die Bayern Zeit eigene Windräder aufzustellen. Aber auf hoher See schaffen Windenergieanlagen nahezu doppelt so viele Volllaststunden wie an Land. Es sind auf das Jahr verteilt nur wenige Tage, an denen kein Strom produziert werden kann. Offshore darf man gegen ökonomische Vernunft und wegen kurzsichtiger Lokalpolitik nicht ungenutzt lassen“, verdeutlicht Schlotmann. „Die Offshore-Windkraft ist eine junge Technologie. Die Errichtung von Windrädern und deren Anbindung ans Netz stellen die Verantwortlichen vor neue Herausforderungen. Die Erfahrungen auf See sind marginal im Vergleich zu denen an Land. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf der Bundesregierung werden die Netzbetreiber offshore noch stärker in die Haftung genommen als es bei Onshore der Fall ist und bei der Kernenergie jemals war“, erläutert der Energieminister seine ablehnende Haltung. Quelle: regierung-mv.de Weitere Beiträge:Aufwind in Geilenkirchen - NEW Re und BMR bauen Windpark mit BürgerbeteiligungBedarfsgesteuerte Nachtkennzeichnung: Transponderüberwachung mit vollständigem Sensornetzwerk realis...Die Jahreshauptversammlung von Ørsted A/S findet am Freitag, den 8. April 2022 statt