Werbung Energiekontor AG diskutiert – Neues BbgNatSchG gefährdet Ziele der Energiestrategie Brandenburg Windenergie 1. Oktober 2012 (WK-intern) – Im Rahmen eines parlamentarischen Frühstücks am 26. September in Potsdam hat die Energiekontor AG Vertretern der zuständigen Ministerien und Abgeordneten des Landtags Brandenburg die Auswirkungen des Entwurfs zum Brandenburgischen Ausführungsgesetz zum Bundesnaturschutzgesetz (BbgNatSchG) aus der Sicht eines Unternehmens der Windbranche erläutert. Negative Folgen für Energies trategie und regionale Wertschöpfung Steffen Föllner, Energiekontor-Teamleiter Brandenburg, stellte dar, dass insbesondere durch die Formulierungen in §15 des vorliegenden Gesetzesentwurfs die Gefahr besteht, dass in Zukunft der Bau von Energiefreileitungen und Windenergieanlagen in Europäischen Vogelschutzgebieten kategorisch ausgeschlossen sein wird. Diese sogenannten SPA-Gebiete (Special Protection Areas) nehmen immerhin ca. 22% der Landesfläche Brandenburgs ein. Bislang bestand für die Planer immerhin die Möglichkeit, über umfangreiche Gutachten nachzuweisen, dass ihre Bauvorhaben den Schutzzielen dieser Gebiete nicht entgegenstehen. Das könnte sich nun ändern. „Wir erwarten Rechtsunsicherheiten und Auslegungsschwierigkeiten in der Vollzugspraxis. Laufende Projekte in Brandenburg würden sich weiter verzögern und Planungen mit einem Investitionsvolumen von ca. 750 Millionen € wären gefährdet“, warnte Föllner. Das hätte nicht nur Auswirkungen auf die Umsetzung der energiepolitischen Ziele der Landesregierung, sondern auch auf die regionale Wertschöpfung. Die Energiekontor AG empfiehlt deshalb, die bewährte Praxis gemäß den Regelungen des sog. Windkrafterlasses von 2011 nicht durch neue Regelungen in Frage zu stellen. Meinungsaustausch über komplexe Regelungen im Gesetzesentwurf Die anwesenden Abgeordneten diskutierten eingehend über weitere Konsequenzen des Gesetzesentwurfs. Dabei wurde deutlich, dass der Gesetzesentwurf noch großen Interpretationsspielraum bietet. Axel Steffen, Leiter der Abteilung Naturschutz im Ministerium für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MUGV), stellte klar, dass „auch in Zukunft in SPA-Gebieten weiterhin Einzelfallprüfungen möglich sein werden.“ Somit bliebe die Errichtung von Windenergieanlagen möglich, wenn die Verträglichkeitsuntersuchung positiv ausfällt. Zudem wurde diskutiert, wie Genehmigungsverfahren und die Regionalplanung beschleunigt und die Zuständigkeitsregelungen für den Naturschutz vereinfacht werden könnten. Planungs – und Rechtssicherheit durch gemeinsame Stellungnahme Um für Unternehmen und Behörden die notwendige Planungssicherheit bei Infrastrukturmaßnahmen in SPA-Gebieten herzustellen, forderten die Abgeordneten, dass die verantwortlichen Ministerien die zuständigen Planungsstellen und Genehmigungsbehörden in Form einer gemeinsamen Stellungnahme über die aktuelle und zukünftige Vollzugspraxis informieren sollten. Steffen Föllner, Teamleiter Brandenburg Weitere Beiträge:Neuer Dokumentationsstandard für WindenergieanlagenDeutschland verfehlt beim Ausbau der Windenergie Ziel und gefährdet EnergiewendeAm 4.06.2015 findet die Demo gegen Fracking in Heide Schleswig-Holstein statt