Werbung Verbraucherzentrale NRW prüft derzeit die Garantiebedingungen von Solarherstellern Mitteilungen Nordrhein-Westfalen Solarenergie 7. September 2011 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Immer mehr Hausbesitzer kommen mit der Sonne ins Geschäft: Sie nutzen deren Kraft, um Strom zu erzeugen und Wasser zu erwärmen. Sinkende Anlagenpreise, eine gesetzlich geregelte Vergütung für jede Kilowattstunde Strom, die ins öffentliche Netz eingespeist wird, und nicht zuletzt die aktuelle Energiediskussion verhelfen Photovoltaik-Systemen zu einem weiteren Nachfrageschub. Doch auch der Einstieg in die umweltfreundliche Energie birgt Tücken: Die Kunden sehen sich mit allerlei Stolperfallen im Kleingedruckten der auf den ersten Blick großzügigen freiwilligen Garantien der Hersteller konfrontiert. Lesen Sie mehr über Gewährleistung, Garantie, Stolpersteine im Kleingedruckten, Musterverfahren … hier. Der Verbraucherzentrale NRW, diese prüft derzeit die Garantiebedingungen von Modulherstellern und hat bereits einige Anbieter wegen unzulässiger Klauseln abgemahnt. In Musterverfahren will sie die Rechtslage zugunsten von Verbrauchern klären lassen. Das Photovoltaik-Unternehmen SolarWorld soll erneut abmahnt werden, sofern die Garantiebestimmungen nicht verändert werden. Grund seien die schlechten Garantiebedingungen. „Wie nahezu alle anderen Hersteller, wälzt SolarWorld noch immer Kosten der Garantieabwicklung auf die Endkunden ab“, so Holger Schneidewindt von der Verbraucherzentrale NRW. Weitere Beiträge:14. Forum Solarpraxis: Lösungswege für das Strommarktdesign der ZukunftLucid Motors enthüllt Lucid Air, die leistungsfähigste und effizienteste Oberklasse-Elektrolimousine...Mitgliederversammlung und Netzwerktreffen des Maritimen Clusters Norddeutschland