Werbung Haftungsregelung für Atomkonzerne: Ein notwendiger aber noch lange nicht ausreichender Schritt Behörden-Mitteilungen 15. Oktober 2015 Robert Habeck © Staatskanzlei Energiewendeminister Habeck begrüßt Haftungsregelung für Atomkonzerne: „Ein notwendiger aber noch lange nicht ausreichender Schritt.“ (WK-intern) – Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck hat den heute beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaftung für den Rückbau von Atomkraftwerken und die Entsorgungskosten begrüßt: „ Es ist unabdingbar, dass die Atomkonzerne für die Kosten von Stilllegung, Abbau und Entsorgung haften. Auch die Muttergesellschaften dürfen sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen können – der jetzt beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaftung ist ein großer Schritt in diese Richtung. Genauso muss aber ein Schutz vor der Ausgliederung lukrativer Unternehmensteile und vor Insolvenzen geschaffen werden. Schleswig-Holstein hat sich für entsprechende Regelungen im Bundesrat eingesetzt.“ „Dabei ist die Bundesregierung gut beraten, auch Vorsorge für den Fall weiterer Kostensteigerungen zu treffen. Die Interpretation der Bundesregierung, dass die bisher gebildeten Rückstellungen alles abdecken, ist sehr optimistisch. Die Gutachter der Bundesregierung haben mehrere denkbare Zins- und Kostenentwicklungen aufgezeigt und viele Kostentreiber sind derzeit noch nicht bestimmbar. Deshalb besteht immer noch das Risiko, dass am Ende des Tages Kosten auf die Steuerzahler abgewälzt werden. Dies gilt es zu verhindern.“ so Habeck weiter Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume | http://www.schleswig-holstein.de | Weitere Beiträge:Ministerpräsident*innen-Konferenz sieht Energieversorgung bundesweit in GefahrMietwagen-App "UBER Black" unzulässigNachhaltigkeitsbericht als Pflicht für 50.000 Unternehmen in der EU