Haftungsregelung für Atomkonzerne: Ein notwendiger aber noch lange nicht ausreichender Schritt Behörden-Mitteilungen 15. Oktober 2015 Werbung Energiewendeminister Habeck begrüßt Haftungsregelung für Atomkonzerne: „Ein notwendiger aber noch lange nicht ausreichender Schritt.“ (WK-intern) - Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck hat den heute beschlossenen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaftung für den Rückbau von Atomkraftwerken und die Entsorgungskosten begrüßt: „ Es ist unabdingbar, dass die Atomkonzerne für die Kosten von Stilllegung, Abbau und Entsorgung haften. Auch die Muttergesellschaften dürfen sich hier nicht aus der Verantwortung ziehen können – der jetzt beschlossene Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Nachhaftung ist ein großer Schritt in diese Richtung. Genauso muss aber ein Schutz vor der Ausgliederung lukrativer Unternehmensteile und vor Insolvenzen geschaffen werden. Schleswig-Holstein hat sich für entsprechende
BUND: Konzernhaftungsgesetz muss auch Flucht von Vattenfall aus Deutschland verhindern Mitteilungen Ökologie Verbraucherberatung 7. August 2015 Werbung Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) hat die Pläne der Bundesregierung begrüßt, mit einem Konzernhaftungsgesetz zu verhindern, dass sich der Energiekonzern Eon aus der finanziellen Verantwortung für die Atommüll-Lagerung zieht. (WK-intern) - Medienberichten zufolge plant die Bundesregierung, durch die Ausweitung der Nachhaftung nach einer Konzernaufspaltung eine Verkleinerung der Haftungssumme durch die Neustrukturierung von Eon zu verhindern. Berlin - Der BUND-Atomexperte Thorben Becker sagte: "Diese Pläne begrüßen wir. Mindestens genauso wichtig ist eine Antwort auf den Versuch von Vattenfall, eine Haftung der schwedischen Konzernmutter auszuschließen. In jedem Fall kann ein Konzernhaftungsgesetz nur der erste Schritt sein. Es muss jetzt schnell darum gehen,