Werbung EU-Kommission leitet Gerichtsverfahren gegen TTIP & CETA Investorenschutzklauseln ein Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 25. Juni 2015 EU-Kommission leitet Gerichtsverfahren gegen bilaterale Investorenschutzabkommen zwischen Mitgliedstaaten ein (WK-intern) – Die EU-Kommission hat am 18. Juni 2015 die Informationen über die Vertragsverletzungsverfahren veröffentlicht, die im Juni gegen die Mitgliedstaaten der Europäischen Union eingeleitet wurden. Fünf Mitgliedstaaten, darunter auch Österreich, werden zur Beendigung von bilateralen Investitionsschutzabkommen aufgefordert (außer Österreich betrifft dies noch die Niederlande, Rumänien, Schweden und die Slowakei). Diese Vertragsverletzungsverfahren stehen in direktem Gegensatz zu den Bemühungen der EU-Kommission bei internationalen Handelsverträgen wie TTIP und CETA (Handelsverträge der EU mit den USA und Kanada), genau solche Investorenschutzklauseln einzuführen. Laut Pressemitteilung der EU-Kommission dürfen in der EU „solche zusätzlichen Absicherungen nicht mehr notwendig sein, da im Binnenmarkt auch in Bezug auf grenzüberschreitende Investitionen für alle Mitgliedstaaten dieselben EU-Vorschriften gelten (insbesondere die Niederlassungsfreiheit und der freie Kapitalverkehr). Alle Anleger in der EU genießen dank der EU-Vorschriften (z.B. des Verbots der Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit) denselben Schutz. Mit den EU-internen bilateralen Investitionsschutzabkommen dagegen werden auf bilateraler Basis nur Anlegern aus bestimmten Mitgliedstaaten Rechte verliehen. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichtshofs der Europäischen Union ist eine solche Diskriminierung aufgrund der Staatsangehörigkeit mit EU-Recht unvereinbar.“ Die laufenden Verfahren betreffen nur EU-interne bilaterale Investitionsschutzabkommen, nicht aber bilaterale Investitionsschutzabkommen zwischen EU-Mitgliedstaaten und Drittländern (TTIP, CETA). Interessant ist, wie die EU-Kommission gegen diese Investorenschutzabkommen argumentiert. „So führte ein Schiedsverfahren aus jüngster Zeit, in dem es um ein EU-internes bilaterales Investitionsschutzabkommen ging, zu einem nach Auffassung der Kommission mit EU-Recht unvereinbaren Ergebnis, da der Schiedsspruch eine rechtswidrige staatliche Beihilfe darstellt.“ Die EU-Kommission kritisiert die Existenz von Investorenschutzklauseln und die Ergebnisse von Schiedsverfahren aus EU-internen Verträgen, will aber genau solche Klauseln bei internationalen Handelsverträgen einführen. Auf EU-Ebene beharrt die EU-Kommission darauf, dass Rechtsverletzungen vor Gerichten durchgesetzt werden können und deshalb Investorenschutzklauseln nicht notwendig und sogar rechtswidrig sind – bei internationalen Verträgen soll aber genau auf diesen Schutz durch die Gerichte verzichtet werden. EU-Kommission Pressemitteilung PM: EU-Umweltbüro Weitere Beiträge:Bundesnetzagentur veröffentlicht Ergebnisse Ausschreibung PV-Freiflächen vom 1. Dezember 2023Strom-Preiserhöhungen von bis zu 20 Prozent für das Jahr 2013kein „green washing“ bei natürlich grün