Werbung Fördermöglichkeiten für Mini-BHKW Erneuerbare & Ökologie Technik 28. Oktober 2013 Screenshot Wie kommt eine Mini-KWK auf die BAFA-Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen? (Bild: BHKW-Infozentrum) (WK-intern) – Wie kommt ein Mini-BHKW auf die Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen? Auf einer Webseite informiert das BHKW-Infozentrum über Fördermöglichkeiten für Mini-BHKW nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm. Ein Bericht zur Fragestellung, wie ein Mini-BHKW auf die Liste der förderfähigen Mini-KWK gelangt, eröffnet das Info-Angebot. Seit April 2012 werden Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW unter bestimmten Voraussetzungen durch das sogenannte Mini-KWK-Impulsprogramm gefördert. Dieser einmalig gewährte Investitionskostenzuschuss beträgt je nach elektrischer Leistung der Mini-BHKW zwischen 1.500,- Euro und 3.500 Euro. Basis für diese Mini-KWK-Förderung sind die “Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW” vom 17. Januar 2012. Ausführende Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die förderfähigen Mini-KWK-Anlagen werden in einer „Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel“ aufgeführt. Derzeit (Stand: 06.09.2013) befinden sich 65 förderfähige Mini-KWK-Module auf dieser BAFA-Liste. Der Frage, welche Bedingungen seitens eines KWK-Vertriebs oder KWK-Herstellers erfüllt und welche Vorleistungen erbracht werden müssen, um auf dieser Förderliste aufgeführt zu werden, ging das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) nach. PM: BHKW-Infozentrum GbR Weitere Beiträge:Sweco übernimmt Verantwortung für den estnischen Abschnitt von der Hochgeschwindigkeitsstrecke Rail ...Bundesnetzagentur hat erste Zahlen zum Zubau erneuerbarer Energien für die Stromerzeugung im Jahr 20...Wie sind die Zukunftssicherung durch anhaltend hohe Energieerlöse bei Landwirten?