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Kosten zurückverlangen, die durch Luftverschmutzung und Lärm von Lkws entstehen

Eurovignettenrichtlinie verabschiedet

Nachdem der Rat der EU am 12. September der Wegekostenrichtlinie zugestimmt hat, haben die Mitgliedstaaten nun zwei Jahre Zeit, die Vorgabe in nationales Recht umzusetzen. Damit ist es erstmals möglich die sogenannten Umweltkosten in die Mauterhebung einzubeziehen.

Die EU-Länder können mit der auch als Eurovignette bezeichneten Richtlinie in Zukunft von Speditionen teilweise die Kosten zurückverlangen, die durch Luftverschmutzung und Lärm von Lkws entstehen. Allerdings ist dies freiwillig und gilt für Laster ab zwölf Tonnen Gewicht. In stark frequentierten Verkehrsstoßzeiten kann die Gebühr um bis zu 175 Prozent teurer werden, um Staus zu vermeiden. Elf EU-Länder erheben derzeit eine Maut, darunter Deutschland, Österreich, Frankreich, Spanien und Italien. [mbu]

Ratsabstimmung zur Eurovignette

Quelle: DNR








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