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Flug verpasst, Urlaub geplatzt – was nun


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

(WK-intern) – Das kann jedem passieren: Sie haben Ihren Flug verpasst und nun ist Ihr Urlaub in Gefahr. Wenn das passiert, geraten Sie nicht in Panik! Sie können einiges tun, um die Situation zu retten und den Schaden zu begrenzen. Doch was ist zu tun, wenn Sie Ihren Flug verpasst haben? Und wie erhalten Sie eine Entschädigung von der Fluggesellschaft?

Erste Regel: Ruhe bewahren

Das Wichtigste ist, dass Sie ruhig bleiben. Wenn Sie die Nerven verlieren, wird die Situation nicht besser, sondern möglicherweise sogar noch schlimmer. Sollten Sie einen Anschlussflug haben, versuchen Sie, einen anderen Flug zu bekommen, der Sie ans Ziel bringt. Wenn Ihr Urlaub gestrichen wird, versuchen Sie, eine Rückerstattung zu erhalten oder auf einen anderen Zeitpunkt umzubuchen.

Zweite Regel: Schnell handeln. Je früher Sie handeln, desto besser. Je länger Sie warten, desto unwahrscheinlicher ist es, dass Sie eine Erstattung erhalten oder Ihren Flug umbuchen können.

Dritte Regel: Kennen Sie Ihre Rechte! Nach EU-Recht haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigung, wenn ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird. Wenn die Verspätung

Folgen von verpassten Anschlussflügen

 

Folgeprobleme bleiben häufig nicht aus. Wenn Sie zum Beispiel einen Mietwagen gebucht haben, wird dieser oft storniert, wenn der Flug verpasst wird. Das Gleiche gilt für Hotelbuchungen. Es ist daher ratsam, rechtzeitig eine Reiseversicherung abzuschließen, die solche Kosten im Notfall abdeckt.

Aber auch bei bester Vorbereitung kann im Urlaub etwas schiefgehen. In solchen Fällen ist es ein guter Rat, alle Rechnungen aufzuheben und alles gut zu dokumentieren. Machen Sie Fotos von Belegen, auch wenn Sie die Originale separat aufheben. So sind Sie auf der sicheren Seite, falls etwas nicht so klappt wie geplant.

Eine Entschädigung für einen verpassten Flug wird von der Fluggesellschaft oft nur dann gezahlt, wenn nachgewiesen werden kann, dass der Fluggast pünktlich am Gate war. Wenn z. B. die Sicherheitskontrollen länger als üblich gedauert haben, ist dies in der Regel nicht der Fluggesellschaft anzulasten, sodass keine Entschädigung gezahlt wird

Ihre Rechte als Flugreisender

 

Ihre Rechte als Flugreisender beinhalten die Zahlung einer Entschädigung nach der Tabelle in Höhe von bis zu 600 Euro. Der Anspruch auf Entschädigung kann über die Website des europäischen Verbraucherzentrums geltend gemacht werden. Wenn Sie sich nicht sicher sind, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben, sollten Sie professionelle Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Die Fluggesellschaften versuchen sehr oft, sich mit der Behauptung, der Fluggast sei nicht rechtzeitig am Flugsteig gewesen, vor der Zahlung zu drücken. Es ist daher wirklich ratsam, einen Zeitnachweis zu führen.

Erstattung für den ganzen Urlaub möglich?

 

Wenn Sie Ihren gesamten Urlaub verpassen, stellt sich die Frage, wer für die weiteren Kosten neben dem Flug aufkommt. Wenn Sie z. B. Ihre Unterkunft bereits bezahlt haben, können Sie natürlich versuchen, die Buchung kostenlos zu stornieren oder zumindest eine Rückerstattung zu erhalten. Das Gleiche gilt für andere Buchungen, wie Ausflüge oder Wellnessanwendungen.

 

Informieren Sie sich am besten im Voraus über die Bedingungen, damit Sie wissen, welche Möglichkeiten Sie im Falle einer Stornierung haben. Denn es ist sehr unwahrscheinlich, dass diese Kosten erstattet werden. Ein Ausnahmefall wäre Pauschalreisen. Hier schuldet der Anbieter auch die Kosten aller weiteren im Urlaubspaket enthaltenen Annehmlichkeiten.

Foto: Bild von Johannes Kirchherr auf Pixabay








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