Werbung BMU beschließt: Verordnung zur weiteren Modernisierung des Strahlenschutzrechts Behörden-Mitteilungen Verbraucherberatung 5. September 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Mit dem Artikelgesetz zur Neuordnung des Rechts zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung vom 27. Juni 2017 (BGBl. I S.1966) ist das deutsche Recht zum Schutz vor der schädlichen Wirkung ionisierender Strahlung umfassend überarbeitet und modernisiert worden. Anlass war die Umsetzung der Richtlinie 2013/59/Euratom des Rates vom 5. Dezember 2013 zur Festlegung grundlegender Sicherheitsnormen für den Schutz vor den Gefahren einer Exposition gegenüber ionisierender Strahlung und zur Aufhebung der Richtlinien 89/618/Euratom, 90/641/Euratom, 96/29/Euratom, 97/43/Euratom und 2003/122/Euratom (im Folgenden: Richtlinie 2013/59/Euratom). Die Richtlinie hat das – seit Jahrzehnten gemeinschaftsrechtlich geprägte – Strahlenschutzrecht dem aktuellen wissenschaftlichen Erkenntnisstand angepasst und mit dem Ziel, einen umfassenden Strahlenschutz zu gewährleisten, den Anwendungsbereich des Strahlenschutzrechts erheblich ausgeweitet. PM: BMU Weitere Beiträge:Netzentgeltreform: Studie untersucht Wirkung Erzeugernetzentgelte auf Strommärkten und identifiziert...Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit macht Weg für Gentech-Soja freiAktuelle Veröffentlichung der PV-Meldezahlen