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Rückbau von Windkraftanlagen: was Betreiber wissen sollten

PB: Rückbau von Windkraftanlagen: was Betreiber wissen sollten
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Wer auf den Straßen oder Gleisen Deutschlands unterwegs ist, bekommt sie garantiert zu Gesicht: Windkraftanlagen.

(WK-intern) – So sicher, wie Sie in der Landschaft stehen und sauberen Strom produzieren, so sicher kommt auch der Tag, an dem sich ihre Rotorblätter im Wind zum letzten Mal drehen.

Am Ende ihrer Lebensdauer – nach etwa 20 bis 25 Jahren – steht schließlich der WEA-Rückbau an.

Zweifellos eine komplexe Herausforderung für Betreiber, Projektierer und Kommunen: Jede Komponente muss fachgerecht demontiert, zurückgebaut und entsorgt werden – von Rotorblatt und Nabe über Gondel, Maschinenstrang und Turm bis hin zum Fundament. Restlos. Nachhaltig. Sicher. Gleichzeitig drängen Kosten, gesetzliche Vorgaben und knappe Zeitpläne.

Ein anspruchsvoller Job also, der erfahrene Spezialisten verlangt: spezialisierte Rückbaufirmen. Sie sind es, die alle Schritte bei der Demontage präzise koordinieren und auch das nötige Fingerspitzengefühl mitbringen, sodass die technischen, logistischen, wirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen im Einklang bleiben.

Erfahren Sie jetzt, worauf es beim Rückbau von Windkraftanlagen wirklich ankommt, worauf Sie unbedingt achten müssen, wie Sie mit realistischen Kosten planen und – am wichtigsten – wie Sie die richtigen Rückbaufirmen als Partner erkennen, um Ihr Vorhaben erfolgreich abzuschließen.

Der Rückbau von Windkraftanlagen ist Pflicht – aber warum eigentlich?

Drehen wir die Uhr ein wenig zurück – genauer gesagt zu dem Zeitpunkt, bevor auch nur ein Spatenstich eines Windkraftprojekts stattgefunden hat, geschweige denn das Fundament gegossen wurde oder sich der Rotor zum ersten Mal dreht. Schon jetzt verpflichtet sich der zukünftige Betreiber einer Windenergieanlage zu ihrem vollständigen Rückbau. So will es das Baugesetzbuch – genauer: §35 Abs. 5 Satz 2 BauGB. Dort heißt es wörtlich:

„Für Vorhaben nach Absatz 1 Nummer 2 bis 6 ist als weitere Zulässigkeitsvoraussetzung eine Verpflichtungserklärung abzugeben, das Vorhaben nach dauerhafter Aufgabe der zulässigen Nutzung zurückzubauen und Bodenversiegelungen zu beseitigen […].

Ohne diese Zusage gibt es keine Baugenehmigung. Punkt. Es ist ebenso eine weitere Genehmigungsvoraussetzung gemäß § 6 BImSchG für Windvorhaben im Außenbereich. Heißt konkret: Wer im sogenannten „Außenbereich“ eine Windkraftanlage errichten will – also außerhalb von Ortschaften auf bislang unbebautem Land – muss sich zum vollständigen Rückbau inklusive Fundament verpflichten. Diese Rückbauverpflichtung ist keine Kann-Bestimmung, sondern bundesweit geltende gesetzliche Vorschrift.

Zusätzlich fordern die Genehmigungsbehörden eine Sicherheitsleistung, etwa in Form einer Rückbaubürgschaft. Mit ihr wollen sie sicherstellen, dass der WEA-Rückbau auch dann umgesetzt werden kann, falls der Betreiber später nicht mehr zahlungsfähig sein oder das Projekt verkauft werden sollte.

Im Rahmen dieser Rückbauverpflichtung für Windkraftanlagen müssen Betreiber bereits zur Erteilung der Baugenehmigung eine ausreichende Rückstellung einplanen, und zwar realistisch kalkuliert, regelmäßig angepasst und sauber im Projektplan dokumentiert. Denn nur so ist gewährleistet, dass der Rückbau finanziell abgesichert ist, auch wenn sich die Bedingungen im Laufe der Jahre ändern.

Wie läuft der Rückbau einer Windkraftanlage ab? – ein Blick von der Baustelle

Die Demontage einer Windkraftanlage – das klingt für manche im ersten Moment wenig spektakulär. Doch wer schon mal auf einer Rückbaustelle gestanden hat, weiß: Hier ist nichts Routine. Und schon gar nichts improvisiert. Denn jeder Handgriff folgt einem Plan, jede Bewegung ist mit der nächsten abgestimmt. Man könnte ohne weiteres sagen: Der Rückbau einer Windkraftanlage ist wie ihr Aufbau – nur mit gedrückter Rückspultaste. Technisch genauso anspruchsvoll. Planerisch mindestens genauso intensiv. Und auch hier braucht es ein Team, das weiß, was es tut.

Rückbau-Schritt 1: In der Vorbereitung liegt der Erfolg

Lange bevor der erste Bolzen gelöst, der erste Kran aufgebaut und der WEA-Rückbau sichtbar wird, laufen im Hintergrund längst die entscheidenden Prozesse: planen, abstimmen, genehmigen. Denn der Rückbau ist genehmigungspflichtiges Vorhaben mit klaren Vorgaben, hohen Erwartungen und vielen Händen und Köpfen, die daran beteiligt sind.

Zunächst muss ein detailliertes Rückbaukonzept her. Darin geregelt: Wer macht was? Wann? Mit welchem Gerät? Und wo landet welches Material? Hinzu kommen noch Umweltgutachten, Abstimmungen mit Behörden, Rücksprachen mit Grundstückseigentümern, Verkehrssicherungspläne, Naturschutzauflagen – die Liste ist lang. Und sie wird länger, je nach Standort, Anlagentyp und Genehmigungssituation.

Ein besonders sensibler Punkt: der Fundament-Rückbau am Windrad. Schon in der Planungsphase entscheidet sich, ob ein Teilrückbau – etwa bis einen Meter unter Geländeoberkante – zulässig ist oder ob der gesamte Stahlbetonklotz ausgehoben werden muss. Wer das zu spät klärt, verliert später Zeit, Geld und Nerven.

Und da wäre dann noch das Thema Entsorgung. Wohin mit den Rotorblättern? Was wird recycelt, was muss auf die Deponie, was kann eventuell weiterverwertet werden? Auch das gehört zur Vorbereitung – genauso wie die Frage, wie die Einzelteile abtransportiert werden, ohne die nächste Landstraße zu blockieren.

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PM: wind-turbine.com / WIV GmbH

PB: Rückbau von Windkraftanlagen: was Betreiber wissen sollten / ©: wind-turbine.com / WIV GmbH








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