Werbung Cyber Security in der Windbranche: Warum Betreiber jetzt handeln müssen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. Juli 202522. Juli 2025 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Windparks gelten als Rückgrat der Energiewende – doch im digitalen Zeitalter rücken sie zunehmend in den Fokus von Cyberkriminellen. (WK-intern) – Was früher vor allem große Konzerne traf, betrifft heute auch mittelständische Betreiber, Betriebsführer und Dienstleister in der Windenergie. Denn moderne Windparks sind hochvernetzte Systeme – und damit verwundbar. Spätestens mit Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie wird klar: Cyber Security ist nicht länger freiwillig, sondern verpflichtend. Und die Anforderungen an Betreiber steigen deutlich. Digitalisierung trifft auf Pflicht zur Absicherung In Windparks greifen zahlreiche Systeme ineinander: Fernwartung, SCADA-Steuerung, Datenkommunikation, Betriebsführungssoftware, Sensorik und zunehmend auch Cloud-Dienste. Diese Digitalisierung bringt Effizienz – aber auch Risiken. Eine falsch konfigurierte Schnittstelle oder ein nicht abgesichertes Update kann ausreichen, um Angreifern Tür und Tor zu öffnen. Typische Bedrohungen für Windparks: Ransomware-Angriffe, bei denen Systeme verschlüsselt und gegen Lösegeld freigegeben werden Manipulation von Steuerungen, z. B. zur Sabotage der Einspeisung Datendiebstahl sensibler Informationen Ausfälle der Betriebsführung durch gezielte Angriffe auf IT-Systeme Was viele unterschätzen: Selbst kleine und mittelgroße Betreiber sind betroffen – nicht nur Konzerne. Und: Die gesetzlichen Anforderungen gelten branchenweit. NIS-2 und weitere Gesetze setzen neue Standards Die EU reagiert mit einer umfassenden Regulierungsoffensive. Zentrale Vorschriften sind: NIS-2-Richtlinie: Die neue EU-Cybersicherheitsrichtlinie gilt ab Oktober 2024 auch für viele mittelständische Betreiber. Sie verpflichtet zur Einführung von Sicherheitsmaßnahmen, Risikomanagement, Vorfallmeldungen und zur Prüfung der Lieferkette. Verstöße können mit hohen Bußgeldern geahndet werden. KRITIS-Dachgesetz: Ergänzt NIS-2 um physische Schutzpflichten für kritische Infrastrukturen. Auch Windparks müssen künftig nachweisen, dass sie gegen äußere Gefahren gewappnet sind – inklusive Cyberangriffe. Cyber Resilience Act (CRA): Verpflichtet Hersteller digitaler Produkte zur Cybersicherheit. Betreiber müssen künftig genau hinsehen, welche Software oder Komponenten sie einsetzen – denn sie haften im Zweifel mit. CER-Richtlinie: Stellt Resilienz in den Mittelpunkt – Betreiber müssen alle potenziellen Störungen (von Hackerangriff bis Naturgefahren) bewerten und absichern. NIS2UmsuCG (BSIG-E): Die nationale Umsetzung von NIS-2 erweitert den Kreis der verpflichteten Unternehmen deutlich – auch kleinere Betreiber werden in die Pflicht genommen. Was kommt konkret auf Betreiber zu? Viele Betreiber unterschätzen bislang, wie tiefgreifend die neuen Vorgaben sind. Die Pflichten reichen von technischen Schutzmaßnahmen (Netzwerksicherheit, Zugangskontrollen, Updates) über organisatorische Maßnahmen (Notfallpläne, Zuständigkeiten, Schulungen) bis hin zur Einbindung der gesamten Lieferkette. Ein besonders kritischer Punkt: Sicherheitsvorfälle müssen binnen 24 Stunden an die Behörden gemeldet werden – inklusive Erstbewertung. Wer hier keine Prozesse definiert hat, gerät schnell in Schwierigkeiten. Jetzt aktiv werden – statt später unter Druck Die gute Nachricht: Betreiber müssen das Rad nicht neu erfinden. Viele Schutzmaßnahmen lassen sich mit externer Unterstützung, pragmatischen Tools und klaren Zuständigkeiten umsetzen. Wichtig ist, jetzt zu beginnen: Bestandsaufnahme der Systeme und Zugänge Risikobewertung und Schwachstellenanalyse Sicherheitskonzept und Notfallplan entwickeln Verantwortlichkeiten festlegen Mitarbeitende schulen Lieferkette prüfen Auch Betriebsführer, SCADA-Anbieter und Wartungsdienstleister sollten frühzeitig einbezogen werden – denn Cyber Security ist eine gemeinsame Aufgabe. Fazit: Cyberresilienz ist mehr als nur Technik IT-Sicherheit wird zur Voraussetzung für einen stabilen, verlässlichen Windparkbetrieb. Die zunehmende Bedrohungslage und die neuen regulatorischen Vorgaben machen deutlich: Cyber Security ist nicht nur ein IT-Thema – sondern ein zentraler Bestandteil moderner Betriebsführung. Wer jetzt handelt, schützt nicht nur seine Anlagen, sondern schafft Vertrauen bei Investoren, Versicherern und Partnern. Mehr noch: Betreiber, die in Cybersicherheit investieren, sichern die Zukunftsfähigkeit ihres Geschäfts. 👉 Den ausführlichen Leitartikel mit praxisnahen Empfehlungen und Erklärungen zu allen relevanten Gesetzen finden Sie hier: https://wind-turbine.com/anbieter/windkraftanlagen/dienstleister/beratung-consulting/cyber-security PM: wind-turbine.com GmbH https://wind-turbine.com PB: NIS-2-Richtlinie: Was Betreiber von Windparks und Windkraftanlagen jetzt wissen müssen / ©: wind-turbine.com GmbH Weitere Beiträge:Vorabzahlen 2017: BayWa steigert EBIT in 2017 und will Dividende erhöhenDas spanische Unternehmen Windar baut Offshore-Turmfabrik für 14-16 MW AnlagenStatkraft plant Beteiligung an deutschem Windpark und übernimmt die Strom-Direktvermarktung