Cybersicherheit: Schutz kritischer Infrastrukturen hat Priorität Erneuerbare & Ökologie Technik 13. November 2025 Werbung Neues Gesetz zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (WK-intern) - Der von der Bundesregierung eingebrachte Entwurf des NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetzes (NIS2UmsuCG) wurde heute vom Bundestag beschlossen. Hierzu sagt Dr. Dennis Rendschmidt, Geschäftsführer VDMA Power Systems: "Der Beschluss des NIS2UmsuCG ist ein wichtiger Schritt. Hiermit wird Cybersicherheit in Deutschland auf ein neues Niveau gehoben, und kritische Infrastrukturen können wirksamer geschützt werden.” "Aufgrund der zunehmenden Vernetzung der Energieversorgung kann ein Angriff auf das Energiesystem nicht nur einzelne Anlagen, sondern ganze Netzbereiche destabilisieren – mit weitreichenden Folgen für Wirtschaft und Gesellschaft. Cybersicherheit zu gewährleisten ist daher nicht allein eine technische Notwendigkeit, sondern ein zentrales Element der Versorgungssicherheit und der
Cyber Security in der Windbranche: Warum Betreiber jetzt handeln müssen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 22. Juli 202522. Juli 2025 Werbung Windparks gelten als Rückgrat der Energiewende – doch im digitalen Zeitalter rücken sie zunehmend in den Fokus von Cyberkriminellen. (WK-intern) - Was früher vor allem große Konzerne traf, betrifft heute auch mittelständische Betreiber, Betriebsführer und Dienstleister in der Windenergie. Denn moderne Windparks sind hochvernetzte Systeme – und damit verwundbar. Spätestens mit Inkrafttreten der NIS-2-Richtlinie wird klar: Cyber Security ist nicht länger freiwillig, sondern verpflichtend. Und die Anforderungen an Betreiber steigen deutlich. Digitalisierung trifft auf Pflicht zur Absicherung In Windparks greifen zahlreiche Systeme ineinander: Fernwartung, SCADA-Steuerung, Datenkommunikation, Betriebsführungssoftware, Sensorik und zunehmend auch Cloud-Dienste. Diese Digitalisierung bringt Effizienz – aber auch Risiken. Eine falsch konfigurierte Schnittstelle oder
NIS-2-Richtlinie: Das wird relevant für Betreiber von Windparks Behörden-Mitteilungen Mitteilungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 26. Mai 202526. Mai 2025 Werbung Was ist die NIS-2-Richtlinie? (WK-intern) - Die EU-Richtlinie (EU) 2022/2555 (NIS-2) zielt darauf ab, die Cybersicherheit kritischer Infrastrukturen zu verbessern. Sie verpflichtet Unternehmen in zentralen Sektoren zu Risikomanagement und IT-Sicherheitsmaßnahmen. Die Richtlinie wird in Deutschland durch das NIS-2-Umsetzungs- und Cybersicherheitsstärkungsgesetz (NIS2UmsuCG) umgesetzt – in Kraft ab Oktober 2024. Wer ist betroffen? Unternehmen ab 50 Mitarbeitenden und 10 Mio. € Umsatz, die in kritischen Sektoren tätig sind, z. B.: Betreiber von Windenergieanlagen Technische Betriebsführer Anbieter von SCADA-Systemen, Condition Monitoring, Fernzugriff Auch Tochtergesellschaften großer Mutterunternehmen können betroffen sein – insbesondere wenn IT-Systeme zentral über die Muttergesellschaft gesteuert werden. Welche Sektoren sind betroffen? Besonders kritische Sektoren: Stromerzeugung (inkl. Windenergie) Digitale Infrastruktur Weitere kritische Sektoren: Herstellung von Energietechnik Gesundheitswesen Wasserversorgung, Abfallwirtschaft Was sind