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Ausschreibungen für Offshore-Windparks: Masse statt Klasse?

PB: Dr. Malte Jordan, Partner im Hamburger Büro und Leiter der deutschen Energiepraxis
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

„Der deutsche Staat gewichtet bei Offshore-Windausschreibungen finanzielle Kriterien deutlich höher als qualitative Aspekte.

(WK-intern) – Das engt den Bieterkreis ein und führt unweigerlich zu einer gewissen Konzentration besonders finanzstarker Anbieter.

Dass es auch anders geht, zeigen beispielsweise die Niederlande. Dort können aufgrund einer höheren Gewichtung der qualitativen Kriterien auch hochinnovative Lösungen zum Zuge kommen.“

Das sagt Dr. Malte Jordan, Partner im Hamburger Büro und Leiter der deutschen Energiepraxis der internationalen Anwaltskanzlei Watson Farley & Williams.

Hintergrund:

  • Bei Ausschreibungen für Offshore-Windparks auf voruntersuchten Flächen in Deutschland werden die qualitativen Aspekte der abgegebenen Angebote mit rund 40 Prozent und die finanziellen Aspekte mit rund 60 Prozent gewertet.
  • Die ausformulierten qualitativen Ansprüche sind relativ generisch.
  • Dies birgt die Gefahr, dass in den meisten Fällen besonders finanzstarke Anbieter zum Zuge kommen.
  • Angesichts der überschaubaren Anzahl dieser Unternehmen kommt es tendenziell zu einer Konzentration beim Betrieb wichtiger Infrastruktur.
  • In den Niederlanden sind die qualitativen Aspekte wesentlich höher gewichtet und anspruchsvoller definiert als hierzulande. Damit kommen Unternehmen, die z.B. besonders innovative Lösungen anbieten, leichter zum Zuge.

Bewertung:

  • Die tendenzielle Beschränkung auf wenige, besonders finanzkräftige Anbieter kann einerseits die Professionalität in der Abwicklung der Projekte steigern, führt aber andererseits zu einer fortschreitenden Konzentration mit entsprechenden Nebeneffekten wie beispielsweise steigenden Abhängigkeiten.
  • Der stärker qualitätsorientierte Ansatz der Niederlande führt tendenziell zu einem höheren Innovationsgrad in der Umsetzung, beispielsweise im Bereich des Schallschutzes für Meeresbewohner oder bei der Systemintegration des Parks.

Hinweise:
Watson Farley & Williams ist eine international tätige Anwaltskanzlei, deren Schwerpunkt auf den Sektoren Energie, Transport und Infrastruktur liegt. Mehr als 650 Anwälte an unseren Standorten Athen, Bangkok, Dubai, Düsseldorf, Frankfurt, Hamburg, Hanoi, Hongkong, London, Madrid, Mailand, München, New York, Paris, Rom, Seoul, Singapur, Sydney und Tokyo arbeiten in integrierten Teams zusammen, um unseren Mandanten auf der ganzen Welt eine praxisorientierte, wirtschaftlich ausgerichtete Rechtsberatung zu bieten.
Alle Verweise auf „Watson Farley & Williams“ und „die Kanzlei“ in diesem Dokument beziehen sich auf Watson Farley & Williams LLP und/oder damit verbundene Unternehmungen. Verweise auf einen „Partner“ beziehen sich stets auf ein Mitglied von Watson Farley & Williams LLP, ein Mitglied oder einen Partner einer verbundenen Unternehmung oder einen Mitarbeiter oder Berater mit vergleichbarer Reputation und Qualifikation. Bei dieser Veröffentlichung handelt es sich um Anwaltswerbung.

PM: Watson Farley & Williams

PB: Dr. Malte Jordan, Partner im Hamburger Büro und Leiter der deutschen Energiepraxis








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