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Empfehlungen für eine neue Renaturierungspolitik von Bund und Ländern von SachverständigenRäten

PB: Die Renaturierungs-Sachverständigenräte
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Biodiversität schützen und Flächen zukunftsfähig bewirtschaften: Stellungnahme zum Thema Renaturierung veröffentlicht

(WK-intern) – Auch wenn das EU-Renaturierungsgesetz nach Zustimmung des Parlaments derzeit im MinisterRat feststeckt, sollte Deutschland die Aufgabe der Wiederherstellung der Natur dringend angehen:

Ergänzend zum Schutz der verbliebenen Natur sollte stärker als bisher der Zustand geschädigter Ökosysteme verbessert werden.

Drei SachverständigenRäte des Bundes – SRU, WBBGR und WBW – haben gemeinsam Empfehlungen für eine Renaturierungspolitik von Bund und Ländern erarbeitet.

Das Gutachten „Renaturierung: Biodiversität schützen, Flächen zukunftsfähig bewirtschaften“ wird heute in der Bundespressekonferenz an Bundesumweltminister*in  Lemke überreicht. Am 23. Mai findet eine Online-Veranstaltung zum Thema statt.

Der Zustand vieler Ökosysteme in Deutschland, Europa und weltweit hat sich über die letzten Jahrzehnte trotz vieler und teilweise erfolgreicher Naturschutzbemühungen weiter verschlechtert. Um die Natur als Fundament von Gesundheit und Wohlergehen zu erhalten, muss der Zustand degradierter Ökosysteme aktiv verbessert werden. Nur intakte Ökosysteme können langfristig vielfältige Leistungen für uns Menschen erbringen – sei es die Lebensmittelproduktion, die Kohlenstoffspeicherung oder die Regulierung des Wasserhaushalts. Renaturierung ist dringend notwendig, um die Widerstands- und Anpassungsfähigkeit von Ökosystemen zu fördern und Synergien mit Klimaschutz und -anpassung zu schaffen. Renaturierung schließt ein sehr breites Spektrum an Maßnahmen ein, sowohl innerhalb als auch außerhalb von Schutzgebieten. Renaturierung steht dabei nicht im Widerspruch zu Bewirtschaftung, es geht vor allem darum, die natürlichen Funktionen in den Wäldern und Agrarlandschaften zu stärken.

Akzeptanz von Landschaftswandel und regionale Entwicklung stärken
Zwischen Naturschutz und Landnutzungsinteressen bestehen sowohl Synergien als auch Interessenkonflikte. Sie sollten transparent gemacht und möglichst partizipativ ausgehandelt werden. Daher sollten Renaturierungsmaßnahmen in Zusammenarbeit mit relevanten Akteur:innen vor Ort und der Öffentlichkeit entwickelt und umgesetzt werden. Lokales Wissen und vorhandene Netzwerke können einbezogen werden, um passende Lösungen zu erarbeiten, umzusetzen und die Akzeptanz zu verbessern. Es gilt, regionalökonomische Chancen einer Renaturierungswirtschaft zu nutzen und zu kommunizieren. Finanzielle Anreize können Landnutzende beim Umstieg auf veränderte Bewirtschaftungsformen unterstützen.

Ziele für staatliche Renaturierungspolitik festlegen
Eine effektive Renaturierungspolitik ist Voraussetzung dafür, dass Deutschland seine nationalen, europäischen und internationalen Verpflichtungen zum Schutz von Natur und Umwelt erfüllen kann. Ein Wiederherstellungsplan für Deutschland bietet die Chance, das Renaturierungsanliegen voranzubringen und mit Blick auf das gesamte Bundesgebiet geeignete Flächen und Maßnahmen auszuwählen sowie die Vernetzung von Lebensräumen zu stärken. Der Bund sollte die Länder, Kommunen sowie Verbände und die Öffentlichkeit in die Erstellung dieses Plans einbeziehen. Zuständigkeiten und Verfahrensweise sollten auf Bundesebene gesetzlich geregelt werden. Dabei könnten auch länderspezifische quantitative Ziele für die Renaturierung festgelegt werden.

Renaturierung mit anderen Flächennutzungen koordinieren
Flächen für die Renaturierung können mittels Vorranggebieten gesichert werden. Zudem sollte die Möglichkeit vereinfacht werden, Schutzgebiete auf Flächen auszuweisen, die zwar nur einen geringen naturschutzfachlichen Wert haben, aber dafür ein hohes Renaturierungspotenzial. Für die damit einhergehenden Nutzungseinschränkungen ist regelmäßig ein finanzieller Ausgleich zu leisten.

Voraussetzungen für Renaturierungsmaßnahmen staatlicher Akteure verbessern
Für die Planung und Durchführung von Renaturierungsmaßnahmen können bestehende und funktionierende Organisationsstrukturen genutzt und, wo nötig, neue Renaturierungsunternehmen der Länder und Kommunen gegründet werden. Die öffentliche Hand sollte sich primär auf eigenen Flächen für Renaturierung engagieren. Die Privatisierung von Flächen mit hohem Renaturierungspotenzial sollte daher beendet und eine nachhaltige Bodenvorratspolitik betrieben werden.

Anreize für private Renaturierungsprojekte setzen
Neben rechtlichen Vorgaben sollten private Akteur:innen verstärkt durch veränderte ökonomische Rahmenbedingungen für Renaturierungsleistungen gewonnen werden. Dazu gehört auch eine stringente Integration von Umweltanliegen in die Gemeinsame Agrarpolitik. Ökologische Leistungen sollten stärker honoriert werden. Häufig bedarf es ergänzender, teils langfristiger Finanzierungsinstrumente.

Zur Stellungnahme

PM: Umweltrat

PB: Die Renaturierungs-Sachverständigenräte








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