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NRW läutet das Ende des Braunkohle-Bergbaus im Rheinischen Revier ein

Braunkohletagebergbau / Pressebild: Die Grünen NRW
Braunkohletagebergbau / Pressebild: Die Grünen NRW

Die rot-GRÜNE Koalition in NRW hat heute eine Entscheidung über die zukünftige Entwicklung im Rheinischen Revier getroffen. Erstmals werden bereits genehmigte Tagebauflächen verkleinert.

Dazu erklären unsere Landesvorsitzenden Monika Düker und Sven Lehmann:

(WK-intern) – „Mit der von der Koalition angekündigten Erarbeitung einer neuen Leitentscheidung werden erstmals bereits genehmigte Tagebauflächen verkleinert und 1350 Menschen in der Gemeinde Holzweiler behalten ihre Heimat. Ca. 300 Mio. Tonnen Braunkohle bleiben damit dort, wo sie hingehören – unter der Erde.

Wenn wir unsere Klimaschutzziele erreichen wollen, muss auch die Braunkohleverstromung ihren Beitrag leisten, denn die Braunkohle ist für ein Drittel aller CO2-Emissionen in NRW verantwortlich. Mit der Entscheidung der Landesregierung für das konkrete Ende des Braunkohle-Bergbaus müssen jetzt die Initiativen für einen Strukturwandel weiterentwickelt werden, um eine nachhaltige Strukturpolitik in der Region voranzubringen.“

FAQs „Braunkohletagebau Garzweiler II“

Die rot-GRÜNE Koalition hat heute die Verkleinerung des Tagebaus Garzweiler II beschlossen. Die Antworten auf häufige Fragen haben wir Euch hier zusammengestellt.

1. Wie sah die bisherige Genehmigungslage von Garzweiler II aus?

Am 31.März 1995 wurde der aktuell gültige Braunkohleplan Garzweiler II durch die Landesregierung genehmigt. Basierend darauf wurde der Rahmenbetriebsplan, also der Rahmenplan für die konkrete Umsetzung des Vorhabens, für Garzweiler II aufgestellt. 2006 begann dann der Abbau im Gebiet Garzweiler II. Das gesamte aktuell genehmigte Gebiet sollte bis 2045 abgebaut werden.

2. Wenn die Genehmigung in den 90er Jahren erteilt wurden, warum werden jetzt noch Entscheidungen getroffen?

Der Braunkohleplan von Garzweiler II sowie der darauf aufbauende Rahmenbetriebsplan von 1995 bilden die Grundlage für den Tagebau Garzweiler II. Jedoch müssen nach und nach Umsiedlungspläne sowie die Betriebspläne für die einzelnen Abschnitte genehmigt werden. In diesen einzelnen Verfahren ist auch immer wieder die energiepolitische Notwendigkeit erneut zu prüfen und festzustellen.

3. Welche Verfahrensschritte stehen jetzt an?

Am 28.04.2014 tagt der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln. Auf der Tagesordnung steht der Erarbeitungsbeschluss für die Umsiedlungsplanung von Keyenberg, Kuckum, Ober-/ Unterwestrich und Berverath. Wenn der Braunkohlenausschuss dem Erarbeitungsbeschluss für den (Teil-)Braunkohleplan zustimmt, wird darauf folgend die Offenlage und Beteiligung stattfinden. Danach müssen die eingegangenen Stellungnahmen ausgewertet und abgewogen werden. Basierend auf dem Ergebnis der Abwägung wird dann dem Braunkohlenausschuss ein Beschlussvorschlag unterbreitet.

4. Welche Zuständigkeiten haben die Landesregierung und der Braunkohlenausschuss der Bezirksregierung Köln?

Laut Landesplanungsgesetz liegt die Zuständigkeit für die Braunkohlenplanung beim Braunkohlenausschuss. Der Braunkohlenausschuss trifft die sachlichen und verfahrensmäßigen Entscheidungen zur Erarbeitung der Braunkohlenpläne und beschließt deren Aufstellung. Das Erarbeitungsverfahren wird von der Regionalplanungsbehörde Köln durchgeführt. Sie ist dabei an die Weisungen des Braunkohlenausschusses gebunden. Im Rahmen des Erarbeitungsbeschlusses des Braunkohlenausschusses müssen die energiepolitischen Ziele (also die energiepolitische Notwendigkeit) festgestellt werden. Hierzu gibt die Landesregierung eine Stellungnahme ab.

Alle Braunkohlenpläne, damit auch die Betriebspläne, bedürfen laut Landesplanungsgesetz der Genehmigung der Landesplanungsbehörde, die der Staatskanzlei untersteht. Dies geschieht im Einvernehmen mit den fachlich zuständigen Landesministerien, also dem Umwelt- und dem Wirtschaftsministerium. In diesem Genehmigungsverfahren muss das Benehmen mit dem für die Landesplanung zuständigen Ausschuss des Landtages, dem Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Mittelstand und Handwerk, hergestellt werden.

5. Was beinhaltet die Entscheidung der Landesregierung jetzt konkret?

Der Wortlaut der Vereinbarung ist:

„Die Landesregierung sieht bis 2030 weiterhin die energiewirtschaftliche Notwendigkeit, Braunkohle in den Tagebauen des Rheinischen Reviers abzubauen.

Dies erfordert im Gebiet des Tagebaus Garzweiler II die Umsiedlung der Ortschaften des dritten Umsiedlungsabschnitts.

In der Sitzung des Braunkohlenausschusses am 28.4.2014 wird die Landesregierung die energiewirtschaftliche Notwendigkeit im Einzelnen darlegen und begründen.

Gleichzeitig wird die Landesregierung für die Perspektiven nach 2030 – auf der Basis des Koalitionsvertrages und der dort genannten energie- und klimapolitischen Ziele – eine neue Leitentscheidung zur Braunkohlepolitik herbeiführen.

Dazu sollen zeitnah Gespräche mit dem Unternehmen RWE, den Vertreterinnen und Vertretern der Region und anderen Beteiligten begonnen, die energiepolitischen Entwicklungen seit der letzten Leitentscheidung und aktuelle energiepolitische Entscheidungen auf Bundes- und europäischer Ebene einbezogen werden.

Ziel ist, den Prozess bis Mitte 2015 abzuschließen.

Inhalt der Leitentscheidung sollen – ausgehend vom Koalitionsvertrag – vor allem Festlegungen zur Absenkung der Kohlefördermengen im Rheinischen Revier, zur Absenkung der absoluten CO2-Emissionen aus der Braunkohleverstromung, zur Effizienzsteigerung der Braunkohleverstromung und zur Entwicklung des Kraftwerksparks sowie zum Ausbau regenerativer Erzeugungskapazitäten im Rheinischen Revier sein.

Politisches Ziel der neuen Leitentscheidung ist es, dass nach dem 3. Umsiedlungs-abschnitt kein weiteres Umsiedlungsplanverfahren mehr durchgeführt werden muss. Im Ergebnis ist dann auch der Braunkohlenplan Garzweiler II (vom 31.3.1995) entsprechend zu ändern, um die Abbaugrenzen anzupassen.“

Das bedeutet, dass der Tagebau Garzweiler II verkleinert wird. Dadurch müssen mehr als 1300 Menschen aus Holzweiler, Dackweiler und Hof Hauweiler nicht mehr umgesiedelt werden.

6. Was bedeutet der Begriff „energiewirtschaftliche Notwendigkeit“?

Bei der Prüfung der energiewirtschaftlichen Notwendigkeit geht es darum zu prüfen, welche Rolle die Braunkohle in der vorgesehenen Zeitspanne in der Energieversorgung spielen wird. Denn es muss überprüft werden, ob die Rolle der Braunkohle weiterhin gerechtfertigt ist.

7. Was steht im rot-grünen Koalitionsvertrag zum Rheinischen Revier aus 2012?

Auf Seite 43 steht hier:

„Nachhaltige Perspektiven für das Rheinische Revier

Aus der Braunkohle stammt mit über 40 Prozent der bisher größte Beitrag zur Stromproduktion in NRW. Gleichzeitig ist die Braunkohle für fast 85 Millionen Tonnen CO2 und damit ein Drittel aller CO2-Emissionen des Landes NRW verantwortlich. Diese Emissionen sind in den letzten Jahren nicht gesunken. Will NRW seine Klimaschutzziele erreichen, wird auch die Braunkohleverstromung in Zukunft ihren Reduktionsbeitrag leisten müssen.

Gemeinsam mit dem Bergbau treibenden, Energie erzeugenden Unternehmen RWE Power wollen wir einen „Aktionsplan Rheinisches Revier“ entwickeln, der in seiner Umsetzung folgenden Leitzielen folgen soll:

  • Effizienzsteigerungen müssen – wie im Rahmenbetriebsplan Garzweiler II verbindlich festgelegt – dazu führen, Ressourcen zu schonen und die absoluten jährlichen CO2-Emissionen im rheinischen Revier kontinuierlich zu senken. Deshalb ist verbindlich zu vereinbaren, dass die Kohleförderung entsprechend der Effizienzgewinne schrittweise gesenkt wird. Auch deshalb sind neue Tagebaue nicht notwendig.
  • Dem Revier droht Stillstand, sofern für die nächsten Jahrzehnte die Braunkohleförderung unverändert bliebe und diese Kohleüberwiegend in Uralt-Blöcken verstromt würde. Weder die Klimaschutzziele wären zu erreichen, noch würde es eine gute Zukunft für die Menschen und ihre Arbeitsplätze im Revier geben. Deshalb müssen Effi zienzsteigerungen im Kraftwerkspark bzw. Stilllegung von Altanlagen besonders in der Braunkohle mit den Klimaschutzzielen auf Bundes- und Landesebene sowie den im Klimaschutzplan festgelegten Maßnahmen in Einklang gebracht werden. Die Braunkohlegewinnung und -verstromung muss einen Beitrag zur CO2-Reduktion leisten, der ihren jährlichen Emissionen entspricht.
  • Wir werden gegenüber dem Energieerzeuger die gemeinsam vereinbarte Abschaltung von Altanlagen durchsetzen.
  • Mit BoA 1-3 wurden ca. 30 Prozent der Kraftwerkskapazität erneuert. Nun muss zeitnah eine klare Perspektive für die Folgenutzung an den Standorten Weisweiler und Frimmersdorf aufgezeigt werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bis Ende 2012 am Standort Frimmersdorf alle 150-MW-Blöcke ohnehin abzuschalten sind. Auch die danach verbleibenden zwei 300-MW-Blöcke aus den Jahren 1966 und 1971 mit einem Wirkungsgrad von ca. 30 Prozent dürfen eine Folgenutzung des gesamten Standortes nicht länger behindern. Nicht mehr benötigte Anlagen sind spätestens zwei Jahre nach ihrer Stilllegung zurückzubauen und die frei werdenden Flächen einer Nachfolgenutzung zuzuführen. Die Regionalplanung ist einzubeziehen.
  • Die Immissionssituation für die Anwohnerinnen und Anwohner soll insgesamt verbessert werden.
  • Auch im Rheinischen Revier wird der Anteil der Erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung zügig und kontinuierlich gesteigert.
  • Die vorhandenen Potenziale für die umweltfreundliche Kraft-Wärme-Kopplung sind so weit wie möglich auszuschöpfen.“

PM: Die Grünen NRW

 








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