Werbung Bundesnetzagentur leitet Konsultation zur Anerkennung von Kosten des Messwesens im Stromnetz ein Behörden-Mitteilungen Erneuerbare & Ökologie Technik Verbraucherberatung 15. Dezember 2023 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die Bundesnetzagentur hat heute ein Konsultationsverfahren zum Umgang mit den Kosten des Messwesens im Stromnetzbereich eingeleitet. Totale Verbrauchsüberwachung und jederzeit mögliche Verbrauchsdrosselung oder Abschaltung durch Smart Zähler (WK-intern) – „Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen betrifft alle Bürgerinnen und Bürger. Er ist zentral für die Energiewende“, sagt Klaus Müller, Präsident der Bundesnetzagentur. „Unsere geplante Festlegung schafft Planungssicherheit für die Netzbetreiber zur Anerkennung der Kosten des Messwesens.“ Moderne Zähler für Verbraucher*innen, Kostensicherheit für Stromnetzbetreiber Der Rollout von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen soll in den nächsten Jahren zügig voranschreiten. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bedeutet dies, dass alte Stromzähler durch moderne ausgetauscht werden. Verbraucherinnen und Verbraucher zahlen für moderne Stromzähler nur eine geringere jährliche Gebühr, in den meisten Fällen in Höhe von 20 EUR. Überschießende Kosten trägt der Verteilernetzbetreiber, der im Gegenzug mit den Nutzungsinformationen seinen Netzbetrieb optimieren kann. Auf Seiten der Stromnetzbetreiber bestand Unsicherheit darüber, wie innerhalb der aktuellen Regelungen mit diesen neu anfallenden Kosten für intelligente Messsysteme umzugehen ist. Die Bundesnetzagentur hat daher ein Konsultationsverfahren eingeleitet, um Kostensicherheit bei den Stromnetzbetreibern zu schaffen. Damit wird die Digitalisierung der Niederspannungsnetze beschleunigt. Die Konsultation des Eckpunktepapiers für die Festlegung Kosten des Messwesens der Beschlusskammer 8 endet am 31. Januar 2024. Die Beschlusskammer wird die eingegangenen Stellungnahmen in die Ausarbeitung der detaillierten Vorgaben einfließen lassen und das konkrete Modell in einem zweiten Schritt konsultieren. Weitere Informationen zum Konsultationsverfahren sind veröffentlicht unter: www.bundesnetzagentur.de/bk8aktuell und www.bundesnetzagentur.de/bk8-msbg. PM: PB: Müller erfolgreiches Lobbyist*in und Politiker*in von Bündnis 90/Die Grünen und Präsident*in der Bundesnetzagentur Weitere Beiträge:Universität Rostock will Maßstäbe setzen - umweltfreundliche AquakulturInnovationen für eine klimaneutrale Zukunft erforschen und Ambitionen für den Klimaschutz erhöhenDie französische Biogasbranche im Aufschwung