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Neue Planungen für Windenergie auf See

PB: ehemaliges Politiker*in Heegewaldt ist Präsident*in des BSH (durch Beschluss des Bundeskabinetts) / ©: BSH
Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

Ohne Planwirtschaft geht nichts mehr bei deutschen Offshore-Windparks

  • Wo drehen sich zukünftig Windräder auf dem Meer?
  • Wie wird der Strom zum Festland transportiert?
  • Welche Maßnahmen sorgen für eine Verträglichkeit mit der Meeresumwelt und weiteren Nutzungen?

(WK-intern) – Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie (BSH) hat hierzu mit seinem Vorentwurf zur Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans den aktuellen Stand der geplanten Festlegungen vorgestellt.

Am 02.11.2023 bietet es eine Online-Videokonferenz an, um diese Planung zu besprechen.

Den Vorentwurf des Flächenentwicklungsplans hat das BSH am 01.09.2023 veröffentlicht. Gleichzeitig hat es einen Entwurf des Untersuchungsrahmens für die strategische Umweltprüfung vorgestellt, die im weiteren Verfahren durchgeführt wird. Bis zum 02.10.2023 konnten Behörden und die Öffentlichkeit schriftlich zu den Dokumenten Stellung nehmen. Der Vorentwurf und die eingegangenen Stellungnahmen können auf der Internetseite des BSH abgerufen werden.

Die wesentlichen Inhalte des Vorentwurfs präsentiert das BSH am 02.11.2023 ab 10 Uhr in einer Videokonferenz. Dazu sind Verbände, Unternehmen, Behörden und auch die Öffentlichkeit eingeladen. Die für die Netzanbindung der Windparks zuständigen Übertragungsnetzbetreiber können sich dabei ebenso wie die weiteren Teilnehmerinnen und Teilnehmer zu den BSH-Planungen äußern. Mit der Videokonferenz möchte das BSH zu einem frühen Zeitpunkt im Verfahren den Austausch mit und zwischen den verschiedenen Akteuren fördern.

Anmeldung zur Videokonferenz bis morgen noch möglich

Bis zum 27.10.2023 ist eine Anmeldung zur Konferenz unter EingangOdM@bsh.de möglich. Die Informationen zur Teilnahme folgen per E-Mail nach erfolgreicher Anmeldung.

Das BSH schlägt mit dem Vorentwurf zusätzliche Flächen für den Ausbau der Windenergie auf See in der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone (AWZ) der Nordsee vor. Hier sollen in den 2030er Jahren Windparks errichtet werden. Die neu beplanten Bereiche liegen mit einer Entfernung von bis zu 190 km zum Festland relativ küstenfern. Der Flächenentwicklungsplan beinhaltet zudem konkrete Vorgaben für den Bau und den Betrieb von Windparks und deren Netzanbindungen in Form von Technik- und Planungsgrundsätzen.

Das BSH wird im weiteren Verfahren einen Entwurf für die Fortschreibung des Flächenentwicklungsplans und einen Umweltbericht ausarbeiten. Hierzu werden Behörden und Öffentlichkeit erneut beteiligt. Die neuen Flächen werden voraussichtlich im Jahr 2024 festgelegt.

Das BSH ist die zentrale maritime Behörde in Deutschland. Zuständig für Schifffahrt. Für Meeresschutz. Für Offshore. Für Meeresvermessung. Für Meeresdaten. Für maritime Ressortforschung.

Insgesamt engagieren sich 1000 Beschäftigte in über 100 unterschiedlichen Berufen an den Standorten in Hamburg und Rostock sowie auf fünf Vermessungs-, Wracksuch- und Forschungsschiffen. Wir unterstützen die Schifffahrt, fördern eine nachhaltige Meeresnutzung und schützen die Meeresumwelt – und damit das Klima. Für die kommenden Generationen.

Das Bundesamt für Seeschifffahrt und Hydrographie ist eine Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (BMDV).

Das BSH. Schifffahrt. Klima. Daten. Und viel Meer

Weitere Informationen: 
• zum Flächenentwicklungsplan 

PM: BSH

PB: ehemaliges Politiker*in Heegewaldt ist Präsident*in des BSH (durch Beschluss des Bundeskabinetts) / ©: BSH








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