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Die öffentliche Konsultation der Bundesnetzagentur zum Klimaneutralitätsnetz hat begonnen

PB: Grafik Bundesnetzagentur, Anlage zu Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023), Schematische Übersicht Nord- und Ostsee, Anlage zu Vorläufige Prüfergebnisse der Bundesnetzagentur vom 8.9.2023, S. 2
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Das Energiewendeminister*in Goldschmidt: „Auf Schleswig-Holstein kommt viel neuer Netzausbau zu. Es ist wichtig, dass die Beteiligungsmöglichkeiten jetzt genutzt werden.“

(WK-intern) – Am 8. September 2023 hat die Bundesnetzagentur ihre Prüfergebnisse zum Entwurf des Netzentwicklungsplans Strom (NEP Strom) der Übertragungsnetzbetreiber veröffentlicht.

Der NEP Strom untersucht, welche Höchstspannungsleitungen im Jahr 2037 notwendig sein werden und gibt zudem erstmals einen Ausblick auf das Jahr 2045.

Er beschreibt ein sogenanntes Klimaneutralitätsnetz, das heißt ein Strom-Übertragungsnetz, mit dem bis 2045 Klimaneutralität erreicht werden soll, indem unser Energie- und Wirtschaftssystem vollständig auf Erneuerbare Energien umgestellt wird.

Wie viele Hochspannungsleitungen benötigen wir in Zukunft dafür und wo?
Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange können bis zum 20. November 2023 Stellungnahmen zum zweiten Entwurf des NEP Strom bei der Bundesnetzagentur einreichen.

Energiewendeminister*in Goldschmidt wirbt für eine breite Beteiligung:
„Auf dem Weg hin zum Klimaneutralitätsnetz führt kein Weg an weiteren Höchstspannungsleitungen vorbei. Und generell gilt beim Bau von Infrastruktur: Beteiligung schafft Akzeptanz. Umso mehr Menschen mitgenommen werden, desto höher die Wahrscheinlichkeit, dass getroffene Entscheidungen vor Ort mitgetragen werden. Daher werbe ich möglichst breite Beteiligung an dieser Diskussion in den nächsten Wochen und Monaten. Jetzt werden die Weichen für das Klimaneutralitätsnetz gestellt. Ich wünsche mir sehr, dass sich möglichst viele Menschen einbringen.“

Die Bundesnetzagentur erklärt die Inhalte des NEP Strom und ihre Prüfergebnisse während der Konsultationsphase bei Online-Informationsveranstaltungen am 13. und 17. Oktober 2023. Der NEP Strom und die vorläufigen Prüfergebnisse der Bundesnetzagentur sind unter www.netzausbau.de/nep veröffentlicht. Dort können Sie sich auch zu den Informationsveranstaltungen anmelden.

Für Schleswig-Holstein enthält der Vorschlag für das Klimaneutralitätsnetz mehrere neue Leitungen und Anlagen. Hierzu zählen unter anderem:

380-kV-Freileitungen:

  • Audorf/Süd – Kiel/neu (Netzverstärkung) – Kiel/neu – Trent – Göhl/West (Netzausbau) (P71)
  • Suchraum Heide – Suchraum Pöschendorf (P476, Netzausbau)
  • Suchraum Pöschendorf – B431 südlich Roßkopp (Wewelsfleth über Wilster) (P478 Netzausbau); Freileitung mit Elbekreuzung als Erdkabel in einem Tunnelbauwerk zwischen Wewelsfleth und Wischhafen in Bündelung mit dem Elbtunnel von Suedlink (DC3/DC4)

Gleichstrom(HGÜ)-Leitungen zur Verstärkung des HGÜ-Netzes an Land (Erdkabel-Vorrang)

  • „NordOstLink“: HGÜ-Verbindung von Schleswig-Holstein (Suchräume Nähe Heide sowie Pöschendorf) nach Mecklenburg-Vorpommern (DC31 / DC32)
  • HGÜ-Verbindung von Schleswig-Holstein nach Baden-Württemberg (Suchraum Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek Land im Kreis Herzogtum Lauenburg zum südlichen Landkreis Böblingen (DC42))

Anbindungsleitungen für Offshore Windparks (Erdkabel) zu den Netzverknüpfungspunkten

  • Heide/West
  • Suchraum der Gemeinden Pöschendorf
  • Suchraum der Ämter Büchen/Breitenfelde/Schwarzenbek Land
  • Brunsbüttel
  • zusätzlich Wiemersdorf/Hardebek (Vorschlag der Netzbetreiber; die Bundesnetzagentur prüft derzeit Kusenhorst in Nordrhein-Westfalen als alternativen Netzverknüpfungspunkt)

PM: Verantwortlich für diesen Pressetext: Matthias Kissing | Martina Gremler | Jonas Hippel | Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur Schleswig-Holstein

PB: Grafik Bundesnetzagentur, Anlage zu Netzentwicklungsplan 2037/2045 (2023), Schematische Übersicht Nord- und Ostsee, Anlage zu Vorläufige Prüfergebnisse der Bundesnetzagentur vom 8.9.2023, S. 2








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