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Erneuerbare Energien und Einspeisevergütung – Was Sie darüber wissen sollten

Europäische Öffnung der Erneuerbaren-Ausschreibung, Finanzierung der Stromnetze und des Kernenergieausstiegs / Foto: HB
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(WK-intern) – Der Staat fördert den Ausbau erneuerbarer Energien. Dadurch soll nicht nur die Umwelt entlastet werden, sondern auch die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen verringert werden. Anstelle weniger großer Kraftwerke übernehmen viele kleine Anlagen die Stromversorgung und erhalten dafür eine Einspeisevergütung.

Was ist die Einspeisevergütung?

Die Einspeisevergütung, auch Einspeisungsvergütung genannt, ist ein festgelegter Betrag, den Besitzer von Anlagen zur Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien (Windkraftanlagen, Photovoltaikanlagen) erhalten, wenn Sie einen Teil oder den gesamten erzeugten Strom in das öffentliche Netz einspeisen. Diese Einspeisevergütung ist auf 20 Jahre garantiert und stellt somit eine verlässliche Einnahmequelle dar. Sie ist das wichtigste Fördermittel zum Ausbau der Stromerzeugung aus erneuerbaren Energien.

Wie wird das in der Praxis umgesetzt?

Natürlich kann nicht jeder Strom einspeisen wann und wie er will. Das würde zu Schwankungen der Frequenz und der Spannung im öffentlichen Netz führen, wodurch zum Beispiel empfindliche elektronische Geräte Schaden erleiden könnten. Deswegen ist die Einspeisung strikt reguliert. Es gibt 2 Optionen. Noch bevor die Anlage Strom liefern kann, müssen Sie eine der Optionen auswählen.

Die 100 Prozent Regelung – Einspeisemanagement

Auf den ersten Blick scheint diese Regelung die lukrativere der beiden Optionen zu sein. Bei der 100 Prozent Regelung können Sie den gesamten von der Anlage erzeugten Strom ins Netz einspeisen und bekommen somit die maximal mögliche Einspeisungsvergütung. Die Sache hat jedoch einen Haken. Aus Sicherheitsgründen müssen Sie einen so genannten Funksteuerempfänger in die Anlage integrieren. Dieses Bauteil erfüllt die Funktion eines Not Aus-Schalters. Der Empfänger kann in einem Notfall vom Netzbetreiber angesteuert werden und Ihre Anlage vom Netz trennen. Dadurch sollen Überlastungen oder Schwankungen in Spannung oder Frequenz vermieden werden. Der Nachteil an diesem Bauteil besteht darin, dass Sie den Kauf aus eigener Tasche bezahlen müssen und auch für die fachgerechte Installation, inklusive Kosten, verantwortlich sind.

Die 70 Prozent Regelung

Diese Regelung besagt, dass Sie nie mehr als 70 Prozent der Nennleistung Ihrer Anlage in das Netz einspeisen dürfen. Überschreitet die Einspeisung diesen Wert, wird sie am Netzverknüpfungspunkt unterbrochen. Das geschieht dadurch, dass Sie selbst eine entsprechende Voreinstellung vornehmen oder durch einen extra Energieflussrichtungssensor.

Diese Option ist nur scheinbar ungünstiger als die 100 Prozent Regelung. Die für die 70 Prozent Regelung benötigten Bauteile sind günstiger als der Funksteuerempfänger. In manchen Anlagen sind sie zudem auch schon vorhanden. Außerdem tritt die 70 Prozent Regelung erst in Kraft, nachdem Ihr Eigenbedarf abgezogen wurde. Dadurch bleiben in der Regel fast immer weniger als 70 Prozent der Nennleistung übrig, so dass die Netzeinspeisung nur in Ausnahmefällen unterbrochen wird.

Was haben Einspeisevergütung und EEG Umlage miteinander zu tun?

Wenn Sie den von Ihrer Anlage erzeugten Strom ins öffentliche Netz einspeisen, bekommen Sie die staatlich garantierte Einspeisevergütung durch den Netzbetreiber. Der verkauft den Strom an der Strombörse, erhält dafür jedoch einen geringeren Preis. Der Differenzbetrag wird dem Netzbetreiber erstattet. Die Kosten werden , bis auf wenige Ausnahmen, auf alle Stromverbraucher umgelegt. Der Posten erscheint auf der Stromrechnung als EEG Umlage. Im Jahr 2019 betrug die EEG Umlage für Abnehmer von Haushaltsstrom (Privatkunden) 6,40 Eurocent pro Kilowattstunde. Damit werden die Kosten des Ausbaus der Stromerzeugung mit alternativen Energien finanziert.








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