Werbung Verwaltungsgericht Bremen untersagt Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB), vorerst Behörden-Mitteilungen Offshore Ökologie Produkte Technik Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Februar 2019 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Verkündung des Urteils: Klage gegen die Genehmigung des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) (WK-intern) – Im Rechtsstreit um den OTB hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen heute – am 07.02.2019 – das Urteil verkündet. Das Gericht hat die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zur Errichtung des OTB festgestellt. Damit ist der BUND Landesverband Bremen e.V. (Kläger) mit seiner auf die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Klage überwiegend aber nicht vollständig durchgedrungen. Das Gericht hat materielle Rechtsverstöße gesehen, die in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können. Ob der Beklagten dies gelingen wird, ist offen und gegebenenfalls in einem weiteren Klageverfahren zu prüfen. Die Rechtsfehler liegen nach Auffassung des Gerichts maßgeblich in der Begründung und Darlegung des Bedarfs für den OTB. Der geplante OTB liegt in einem Gebiet, welches als besonderes Schutzgebiet nach der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und als Vogelschutzgebiet ausgewiesen ist. Beeinträchtigungen solcher Schutzgebiete dürfen nur aus „zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses“ erfolgen. Auch nach dem Wasserhaushaltsgesetz sind Verschlechterungen eines Gewässers nur durch ein „übergeordnetes Interesse“ an einem Vorhaben möglich. Nach Auffassung der Kammer sind die von der Beklagten geltend gemachten Gründe des öffentlichen Interesses nicht zutreffend ermittelt und gewichtet worden. Insbesondere sind die Prognoseunsicherheiten in Hinblick auf die Entwicklung der Marktanteile der in Bremerhaven ansässigen Turbinenhersteller nur unzureichend berücksichtigt worden. Den Prognosen wurden Aussagen zugrunde gelegt, deren Belastbarkeit und Aussagekraft einer eingehenderen Überprüfung bedurft hätte. Mit Blick auf den Kostendruck im Offshore-Markt und die Konkurrenzsituation mit der marktbeherrschenden Stellung einzelner Unternehmen hätte die Planfeststellungsbehörde auch den möglichen Ausfall eines Unternehmens am Standort in ihre Überlegungen einbeziehen müssen. Im Übrigen hat das Gericht einzelne Maßnahmen, die den naturschutzrechtlichen Ausgleich für das Vorhaben betreffen, als nicht ausreichend angesehen. Das Gericht hat die Berufung zum Oberverwaltungsgericht zugelassen. Innerhalb eines Monats nach Zustellung der vollständigen schriftlichen Urteilsgründe kann Berufung eingelegt werden. PM: Verwaltungsgericht Bremen (VG) Das OTB ist vom Hafen und Turbinenherstellern als Basis- und Montagehafen für Offshore-Windparks geplant, auf dem die einzelnen Windkraftkomponenten vormontiert werden / Foto: HB Weitere Beiträge:13. Ausgabe des jährlich erscheinenden Voith-Nachhaltigkeitsberichts veröffentlichtEE.SH will Ausbau-Lücke der Windenergie überwindenHUSUM WIND – 12. bis 15. September 2023