Verwaltungsgericht Bremen untersagt Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB), vorerst Behörden-Mitteilungen Offshore Ökologie Produkte Technik Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 8. Februar 2019 Werbung Verkündung des Urteils: Klage gegen die Genehmigung des Offshore-Terminals Bremerhaven (OTB) (WK-intern) - Im Rechtsstreit um den OTB hat die 5. Kammer des Verwaltungsgerichts Bremen heute - am 07.02.2019 - das Urteil verkündet. Das Gericht hat die Rechtswidrigkeit und Nichtvollziehbarkeit des Planfeststellungsbeschlusses zur Errichtung des OTB festgestellt. Damit ist der BUND Landesverband Bremen e.V. (Kläger) mit seiner auf die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses gerichteten Klage überwiegend aber nicht vollständig durchgedrungen. Das Gericht hat materielle Rechtsverstöße gesehen, die in einem ergänzenden Verfahren behoben werden können. Ob der Beklagten dies gelingen wird, ist offen und gegebenenfalls in einem weiteren Klageverfahren zu prüfen. Die Rechtsfehler liegen nach Auffassung
Hafenwirtschaftsgemeinschaft Cuxhaven: „Unklare Rechtssicherheit belastet Hafenbetrieb und -ausbau“ Offshore Ökologie Windenergie 25. August 2017 Werbung Vorsitzender Zint nimmt Stellung zu geplantem Naturschutzgebiet an der Elbemündung (WK-intern) - Die Hafenwirtschaftsgemeinschaft Cuxhaven (HWG) hat sich in einer schriftlichen Stellungnahme zum Naturschutzprojekt des Niedersächsischen Landesbetriebs für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) geäußert. Dieses ist für den Mündungstrichter der Elbe geplant. Die Hafenwirtschaft zeigt sich besorgt über die unklaren Auswirkungen der strikten Regelungen auf den täglichen Hafenbetrieb des aufstrebenden Standorts sowie zukünftige Ausbauprojekte der Hafeninfrastruktur. Das geplante Naturschutzgebiet „Niedersächsischer Mündungstrichter der Elbe“ soll rund 8.500 Hektar betragen und zwischen dem Freiburger Außendeich und der Cuxhavener Kugelbake Watt- und Wasserflächen der Elbe umfassen. Hierfür wurde die Unterelbe nach Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) und der Vogelschutzrichtlinie