Bundesrat möchte Übertragung von zusätzlichem Atomstrom in Netzausbaugebiete verhindern Finanzierungen Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. Juni 2018 Werbung Erfolg für Schleswig-Holstein: (WK-intern) - Erfolg für Schleswig-Holstein im Bundesrat: Die Länderkammer hat einem Antrag des Landes zum Atomgesetz (ATG) der Bundesregierung zugestimmt. Ziel des Antrags ist es, die Übertragung von zusätzlichem Atomstrom in Netzausbaugebiete zu verhindern. "Es wäre widersinnig, wenn Atomstrom dafür sorgen würde, dass Windkraftanlagen abgeregelt werden müssen. Diese Kosten müssen am Ende von den Bürgerinnen und Bürgern mit der Stromrechnung beglichen werden", begründete Schleswig-Holsteins Energiewendeminister Robert Habeck den Vorstoß. Die ATG-Novelle regelt die Übertragung von Reststrommengen zwischen Atomkraftwerken bis zur endgültigen Abschaltung der letzten Reaktoren. Der Bundesrat fordert die Bundesregierung nun auf, die Übertragung von zusätzlichem Atomstrom in Netzausbaugebiete zu verhindern.
Bundestag und Bundesrat haben heute dem Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zugestimmt Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. Juni 2018 Werbung BDEW begrüßt Änderung des EEG (WK-intern) - Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: "Wir begrüßen, dass der Bundestag der Initiative des Bundesrats folgt und sich dafür einsetzt, gleiche Wettbewerbsbedingungen bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land zu schaffen: Voraussetzung dafür ist, dass wettbewerbsverzerrende Privilegien für einzelne Bieter abgeschafft werden. Jeder Teilnehmer muss bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land in den nächsten zwei Jahren eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen. Damit ist für die kommenden Ausschreibungsrunden gesichert, dass die bezuschlagten Projekte auch wirklich umgesetzt werden und keine Lücke beim Ausbau entsteht. Ziel muss sein, dass auch dauerhaft für alle Bieter dieselben Voraussetzungen für das Bieterverfahren gelten,
Ausschreibungen Wind an Land: BWE begrüßt Beschluss des Bundestages zu BImSchG-Pflicht Finanzierungen News allgemein Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. Juni 2018 Werbung Der Bundesverband WindEnergie (BWE) begrüßt die Entscheidung des Bundestages, die Teilnahme an Ausschreibungen Wind an Land für weitere zwei Jahre an eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) zu binden. (WK-intern) - Die Fehlentwicklungen im Ausschreibungsdesign hatten im Jahr 2017 dazu geführt, dass mit Unsicherheiten behaftete Bürgerenergieprojekte einen Großteil der Zuschläge erhielten. Diese Projekte benötigten keine BImSchG-Genehmigung und haben für die Umsetzung bis zu 4 ½ Jahre Zeit, was zu einer Ausbaudelle ab 2019 führen dürfte. Der BWE hatte deshalb gemeinsam mit anderen Verbänden gefordert, die BImSChG-Genehmigung als Zugangsvoraussetzung am Ausschreibungsverfahren festzuschreiben. „Die Verlängerung der BImSchG-Pflicht ist ein wichtiges Zeichen für die Branche. Sie wird