Werbung Bundestag und Bundesrat haben heute dem Gesetzentwurf zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes zugestimmt Finanzierungen Produkte Techniken-Windkraft Windenergie Windparks Wirtschaft 9. Juni 2018 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels BDEW begrüßt Änderung des EEG (WK-intern) – Hierzu Stefan Kapferer, Vorsitzender der BDEW-Hauptgeschäftsführung: „Wir begrüßen, dass der Bundestag der Initiative des Bundesrats folgt und sich dafür einsetzt, gleiche Wettbewerbsbedingungen bei den Ausschreibungen für Windenergie an Land zu schaffen: Voraussetzung dafür ist, dass wettbewerbsverzerrende Privilegien für einzelne Bieter abgeschafft werden. Jeder Teilnehmer muss bei Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land in den nächsten zwei Jahren eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung vorlegen. Damit ist für die kommenden Ausschreibungsrunden gesichert, dass die bezuschlagten Projekte auch wirklich umgesetzt werden und keine Lücke beim Ausbau entsteht. Ziel muss sein, dass auch dauerhaft für alle Bieter dieselben Voraussetzungen für das Bieterverfahren gelten, nicht nur für die beschlossenen 24 Monate.“ PM: BEDW Windenergie-Zubaus in Norddeutschland aufgrund fehlender Netzkapazitäten konterkariert / Foto: HB Weitere Beiträge:Vestas kooperiert mit TuuliWatti Oy bei der ersten V150-4.2 MW-Bestellung und bei den Cable Stayed T...3rd International Conference Grid Integration of Offshore Wind Energy 2014Neue Vorschrift zu Luftfahrthindernissen: AviaCert als Stelle für Baumusterprüfung von BNK-Systemen ...