Werbung Gleichbehandlungsberichte zunehmend im Fokus der Regulierungsbehörden Mitteilungen 19. September 2017 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Die jährlich durch vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen zu erstellenden und zu veröffentlichenden Gleichbehandlungsberichte geraten zunehmend in den Fokus der Regulierungsbehörden. (WK-intern) – Die Regulierungsexperten der B E T Büro für Energiewirtschaft und technische Planung GmbH berichten, dass Gleichbehandlungsberichte bei Mängeln zunehmend von den zuständigen Regulierungsbehörden zurückgewiesen werden. In einem Fall betrug die Frist zur Nachbesserung des Berichtes nur wenige Tage. Dazu Regulierungsexperte Michael Seidel: „B E T kann auf die Erfahrung in vergleichbaren Fällen zurückgreifen und in Bezug auf die Erstellung des Berichtes auch kurzfristig unterstützen und auf Fehler hinweisen, damit der Bericht in Einklang mit den Vorgaben der BNetzA ist.“ Vertikal integrierte Energieversorgungsunternehmen sind nach § 7a Abs. 5 EnWG verpflichtet, die diskriminierungsfreie Ausübung des Netzgeschäftes und die hierfür getroffenen Maßnahmen in einem jährlich zu erstellenden Gleichbehandlungsbericht darzulegen und der zuständigen Behörde vorzulegen. Für den Berichtszeitraum 2016 lag der Prüfschwerpunkt der Regulierungsbehörde insbesondere auf der Organisationsstruktur und den Arbeitsprozessen der vertikal integrierten Energieversorgungsunternehmen. Diese Punkte wurden besonders kritisch geprüft. In einem der zurückgewiesenen Fälle fehlten sowohl das angeforderte Organigramm als auch die Dokumentation der Arbeitsprozessprüfung. Beides wurde durch die Bundesnetzagentur (BNetzA) angemahnt und musste innerhalb sehr kurzer Frist nachgereicht werden. Die BNetzA veröffentlicht regelmäßig zum Jahresbeginn die aktuellen Prüfungsschwerpunkte. B E T empfiehlt Energieversorgungsunternehmen, diese Liste genau zu beachten und die darin genannten Prüfungsschwerpunkte im Bericht darzustellen. Eine große Hilfe bei der Dokumentation, der Erstellung und Prüfung des Gleichbehandlungsberichts kann ein erfahrener Regulierungsexperte als Sparringspartner sein. Über B E T B E T ist ein führendes Beratungsunternehmen der Energie- und Wasserwirtschaft mit Sitz in Aachen, Büros in Leipzig und Hamm sowie einer Tochtergesellschaft in der Schweiz, der BET Suisse AG. B E T unterstützt Energieversorger, Stadtwerke und neue Marktteilnehmer in allen Fragen der Energiemärkte und leistet hoch qualifizierte Beratung über die gesamte Wertschöpfungskette. Zu den B E T-Kunden gehören kommunale, regionale und private Energieversorger sowie Energiehändler, Kraftwerksbetreiber, Unternehmenskooperationen, Industrie- und Gewerbebetriebe, Kommunen und Ministerien, nationale und internationale Aufsichtsbehörden, Wissenschafts- und Forschungseinrichtungen sowie politische Entscheidungsträger und Finanzinvestoren. Das Unternehmen wurde 1988 von Dr. Wolfgang Zander und Dr. Michael Ritzau in Aachen gegründet. Seit Juli 2017 ergänzen Dr. Olaf Unruh und Dr. Alexander Kox die Geschäftsführung. Als inhabergeführtes Beratungsunternehmen sind alle Führungskräfte der B E T am Unternehmen beteiligt. PM: B E T Weitere Beiträge:EEG-Novelle 2022 droht Kleinwasserkraft in Deutschland zu zerstörenAlle wollen CO2-steuerfreien Strom, PNE-Gruppe berätStrom Report 2017: E WIE EINFACH ist Spitze bei Service und Preis