Werbung Ausfall von Teilen der Brandmeldeanlage im Standort-Zwischenlager des Kernkraftwerks Brunsbüttel Behörden-Mitteilungen News allgemein Ökologie 17. September 201717. September 2017 Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels Im Standort-Zwischenlager des abgeschalteten Kernkraftwerks Brunsbüttel ist es bei einer Wiederkehrenden Prüfung an der Brandmeldeanlage zu Störungen gekommen. (WK-intern) – Insgesamt lösten 69 Brandmelder, die alle auf zwei Loops einer Baugruppe aufgeschaltet sind, nicht aus. Das teilte die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) heute (15. September) in Kiel mit. Ursächlich ist nach bisherigen Feststellungen der Behörde eine defekte elektronische Baugruppe. Im Falle eines Brandes wäre keine Signalisierung auf der Kraftwerkswarte erfolgt. Auch war der Fehler in der Baugruppe trotz entsprechender Verschaltung nicht selbstmeldend. Bereits am 19. Juli 2017 war ein Teilausfall der Branderkennung im Kernkraftwerk Brunsbüttel festgestellt worden. Betroffen war seinerzeit der gleiche Baugruppentyp. Die Atomaufsichtsbehörde hat Brandschutzsachverständige des TÜV NORD beauftragt, an der Aufklärung der Ereignisse an der Brandmeldeanlage mitzuwirken. Die Vattenfall-Betreibergesellschaft hat regelmäßige Rundgänge und Videoüberwachung als Sofortmaßnahme festgelegt. Die Atomaufsichtsbehörde erwartet von der Betreibergesellschaft, dass diese sich schnellstmöglich zu Ursachen und geeigneten Abhilfemaßnahmen äußert. Die Atomaufsichtsbehörde hat verfügt, dass der Umfang und die Intervalle der Wiederkehrenden Prüfungen an der Brandmeldeanlage überprüft werden. Gegebenenfalls sind in kürzeren Abständen sämtliche Melder probeweise auszulösen. Hintergrund: Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S). Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet. Im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel werden zurzeit 20 Castor-Behälter mit abgebranntem Kernbrennstoff aufbewahrt. Im Jahre 2015 wurde die Genehmigung zur Lagerung im Standort-Zwischenlager vom Bundesverwaltungsgericht aufgehoben. Auf Anordnung der schleswig-holsteinischen Reaktoraufsichtsbehörde wird die Aufbewahrung von Brennelementen in Castor-Behältern im Standort-Zwischenlager Brunsbüttel allerdings für einen Zeitraum von drei Jahren fortgesetzt. Verantwortlich für diesen Pressetext: Jana Ohlhoff | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung Foto: Energiewendeminister Robert Habeck © Staatskanzlei Weitere Beiträge:Ökologischer Landbau soll zusätzliche Wachstumsimpulse für Bio-Landwirte schaffeNeue Anforderungen an die Bauwirtschaft durch die CE-Kennzeichnung von BauproduktenNordex SE meldet verbesserte Geschäftsentwicklung Q1/2020