Werbung Kernkraftwerk Brunsbüttel: Austritt von Filterharzen aus korrodierter Rohrleitung Aktuelles Behörden-Mitteilungen 10. September 2017 BRUNSBÜTTEL/KIEL. Im abgeschalteten Kernkraftwerk Brunsbüttel sind geringe Mengen an Filterharzen aus einem korrodierten Rohrleitungsstrang des Konzentrataufbereitungssystems ausgetreten. (WK-intern) – Das teilte die schleswig-holsteinische Atomaufsichtsbehörde (Energiewendeministerium) heute (8. September) in Kiel mit. Bereits im Jahre 2016 waren u.a. an diesem Abwassersystem Korrosionsbefunde festgestellt worden, die zu einem umfangreichen Inspektionsprogramm geführt hatten. In dessen Rahmen wurden bei einer Begehung die neuen Befunde festgestellt. Nach Angaben der Vattenfall-Betreibergesellschaft bestand zu keinem Zeitpunkt die Gefahr einer Freisetzung radioaktiver Stoffe in die Umgebung. Der Raum, in dem die Leckage vorgefunden wurde, befindet sich im Sperrbereich des Kernkraftwerks. Strahlenschutzmessungen haben zudem ergeben, dass sämtliche radiologischen Grenzwerte eingehalten wurden. Die Vattenfall-Betreibergesellschaft beabsichtigt, die schadhafte Rohrleitung umgehend auszutauschen. Die Behörde hat zur Bewertung des Ereignisses Sachverständige der TÜV NORD EnSys Hamburg und der Energie Systeme Nord (ESN) Kiel hinzugezogen. Die Sachverständigen sollen nunmehr die zügig durchzuführende Überprüfung sämtlicher Rohrleitungen des Abwassersystems und ggf. deren Austausch beaufsichtigen (TÜV NORD). Die atomrechtliche Aufsichtsbehörde prüft darüber hinaus unter Beteiligung der ESN, ob administrativ-organisatorische Aspekte dazu beigetragen haben, dass die Verschlechterung des Zustands des Rohrleitungsabschnitts nicht bereits vor einem Austritt von Substrat festgestellt. In Ergänzung des meldepflichtigen Ereignisses der Kategorie „N“ aus 2016 hat die Betreibergesellschaft der Atomaufsichtsbehörde den Vorfall als Folgemeldung fristgerecht gemeldet. Hintergrund: Das Konzentrataufbereitungssystem hat die Aufgabe, die im Kontrollbereich anfallenden kontaminierten Konzentrate der Filter und Verdampfer aufzuarbeiten und dadurch lager- und transportfähig zu machen. Orientiert an sicherheitstechnischer Bedeutung und Eilbedürftigkeit von Abhilfemaßnahmen werden Meldepflichtige Ereignisse in Deutschland in drei Kategorien eingeteilt: Normalmeldung (N) = Meldefrist fünf Arbeitstage, Eilmeldung (E) = Meldefrist 24 Stunden und Sofortmeldung (S). Das Kernkraftwerk Brunsbüttel ist bereits seit 2007 dauerhaft abgeschaltet und befindet sich im Nachbetrieb. Die Stilllegung wird vorbereitet. Verantwortlich für diesen Pressetext: Nicola Kabel | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung S-H Weitere Beiträge:Bundesnetzagentur: Zwischen Mai und August fallen die Börsenstrompreisen unter 3 Cent/kWhFlächennutzungsplan: Sondergebiete für WindenergienutzungD-STATIS: Russland war 2021 größter Handelspartner deutscher Seehäfen