Werbung Neues Gutachten: Fracking ist in Deutschland nun nicht mehr grundsätzlich verboten! Behörden-Mitteilungen Ökologie 17. November 2014 Fracking ist in Deutschland nun nicht mehr grundsätzlich verboten! Eine Kommission aus sechs Wissenschaftlern kann jetzt darüber entscheiden ob es Sinn macht Schiefergas zu fördern. Solche Gutachten-Kommissionen kennen wir von der Asse, von Gorleben, Atomendlager-Kommission …, sie bestehen immer aus den Wissenschaftlern, welche von Umweltorganisationen abgelehnt werden. Umweltministerin Barbara Hendricks und Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel lockern Fracking-Methode und stellen neues Gutachten 2014 vor: Umweltauswirkungen von Fracking bei der Aufsuchung und Gewinnung von Erdgas insbesondere aus Schiefergaslagerstätten Teil 2 zum Grundwassermonitoringkonzept, Frackingchemikalienkataster, Entsorgung von Flowback, Forschungsstand zur Emissions- und Klimabilanz, induzierte Seismizität, Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt Im Gutachten werden in der Vorgängerstudie benannte offene Fragen sowie weitere Gesichtspunkte, die die momentanen umweltrelevanten Themen bei der Schiefergasgewinnung widerspiegeln, in mehreren Einzelbeiträgen (Arbeitspaketen) betrachtet. Im Einzelnen sind dies: Entwicklung eines Grundwassermonitoringkonzeptes, Bewertung der Möglichkeit eines bundesweiten Frackingchemikalienkatasters, Bewertung einer umweltverträglichen Entsorgung von Flowback, Aufbereitung des Forschungsstandes zur Emissions-/Klimabilanz, Untersuchung hinsichtlich potenzieller Gefährdung durch induzierte Seismizität, Aufzeigen und Bewertung der raum- und flächenrelevanten Aspekte sowie der Auswirkungen auf Naturhaushalt, Landschaftsbild und biologische Vielfalt. Zielsetzung des vorliegenden Gutachtens ist die technische und wissenschaftliche Bewertung der oben aufgeführten Gesichtspunkte sowie der damit einhergehenden Risiken. Darüber hinaus werden die sich ergebenden offenen Fragen und Wissenslücken benannt sowie Ansätze und Vorschläge zur Lösung dieser erörtert. Das Gutachten enthält Empfehlungen, die ins Fachrecht umgesetzt werden können. Mitteilung: Bundesumweltministerium Weitere Beiträge:Verkehrswende kann nur mit mindestens 50% EE-Anteil gelingenNur mit Förderung kann der Weiterbetrieb von Bioenergieanlagen gesichert werdenBonner Klimaverhandlungsrunde vor Paris: Nach den Vorverhandlungen wird es nun Ernst