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Fördermöglichkeiten für Mini-BHKW

Screenshot Wie kommt eine Mini-KWK auf die BAFA-Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen? (Bild: BHKW-Infozentrum)
Screenshot Wie kommt eine Mini-KWK auf die BAFA-Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen? (Bild: BHKW-Infozentrum)

(WK-intern) – Wie kommt ein Mini-BHKW auf die Liste der förderfähigen Mini-KWK-Anlagen?

Auf einer Webseite informiert das BHKW-Infozentrum über Fördermöglichkeiten für Mini-BHKW nach dem Mini-KWK-Impulsprogramm. Ein Bericht zur Fragestellung, wie ein Mini-BHKW auf die Liste der förderfähigen Mini-KWK gelangt, eröffnet das Info-Angebot.

Seit April 2012 werden Mini-KWK-Anlagen bis zu einer elektrischen Leistung von 20 kW unter bestimmten Voraussetzungen durch das sogenannte Mini-KWK-Impulsprogramm gefördert. Dieser einmalig gewährte Investitionskostenzuschuss beträgt je nach elektrischer Leistung der Mini-BHKW zwischen 1.500,- Euro und 3.500 Euro.
Basis für diese Mini-KWK-Förderung sind die “Richtlinien zur Förderung von KWK-Anlagen bis 20 kW” vom 17. Januar 2012. Ausführende Behörde ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Die förderfähigen Mini-KWK-Anlagen werden in einer „Liste der förderfähigen KWK-Anlagen bis einschließlich 20 kWel“ aufgeführt.

Derzeit (Stand: 06.09.2013) befinden sich 65 förderfähige Mini-KWK-Module auf dieser BAFA-Liste. Der Frage, welche Bedingungen seitens eines KWK-Vertriebs oder KWK-Herstellers erfüllt und welche Vorleistungen erbracht werden müssen, um auf dieser Förderliste aufgeführt zu werden, ging das BHKW-Infozentrum (http://www.bhkw-infozentrum.de) nach.

PM: BHKW-Infozentrum GbR








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