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Förderung von hocheffizienten Querschnittstechnologien im Mittelstand


Hinweis: Die Bildrechte zu den Beitragsfotos finden Sie am Ende des Artikels

(WK-intern) – Zuschüsse für Einzelmaßnahmen und systemische Optimierung

Das BAFA bietet ab sofort interessante Fördermöglichkeiten für kleine und mittelständische Unternehmen, die Investitionen in hocheffiziente Technologien vornehmen und damit nachhaltig für sparsame und rationelle Energieverwendung in ihrem Betrieb sorgen.

Hintergrund des neuen Programms sind bereits in den Jahren 2010 und 2011 gefasste Beschlüsse der Bundesregierung zur möglichst zielgerichteten Nutzung des Energie- und Klimafonds.

Im Einzelnen beruhen die neuen Förderungen, die Unternehmen mit bis zu 500 Beschäftigten und einem maximalen Jahresumsatz von 100 Mio. Euro nutzen können, auf der am 18. September 2012 im Bundesanzeiger veröffentlichten Richtlinie für Investitionszuschüsse zum Einsatz hocheffizienter Querschnittstechnologien im Mittelstand.

Ab dem 1. Oktober 2012 können beim BAFA Anträge auf Förderung für Einzelmaßnahmen wie elektrische Motoren und Antriebe, Pumpen, Raumlufttechnische Anlagen, Druckluftsysteme sowie Anlagen zur Wärmerückgewinnung und zur Abwärmenutzung (nur für Raumlufttechnische Anlagen und Druckluftsysteme) gestellt werden. Das förderfähige Netto-Investitionsvolumen beträgt von 5.000 Euro bis maximal 30.000 Euro je Antragsteller.

Weiterhin fördert das BAFA die sogenannte systemische Optimierung, welche auf die ganzheitliche Betrachtung eines technischen Systems zielt. Das Netto-Investitionsvolumen muss mindestens 30.000 Euro betragen, die maximale Förderhöhe ist auf 100.000 Euro begrenzt.

Anträge hierfür sind ebenfalls seit dem 1. Oktober 2012 möglich.
Nähere Informationen finden Sie auf der Internetseite des BAFA -> Bereich Energie -> Querschnittstechnologien.

Dort sind auch Merkblätter zu den Einzelmaßnahmen und zur systemischen Optimierung erhältlich.
Ihr Ansprechpartner:
Referat 423
Frankfurter Straße 29 – 35
65760 Eschborn
Telefon: 06196 908-883
Vor-Ort-Beratung

Aktualisierung des Musterberatungsberichtes
Zum 1. Juli 2012 ist eine neue Fassung der Richtlinie des BMWi zum Förderprogramm Vor-Ort-Beratung in Kraft getreten.
Der Musterberatungsbericht, den das BAFA seit Mai letzten Jahres auf seiner Homepage als Orientierungshilfe für die Erststellung eines richtlinienkonformen Beratungsberichts veröffentlicht hat, war daher zu aktualisieren.
Mit dem neuen Musterberatungsbericht stellt das BAFA den Energieberatern eine nützliche Arbeitshilfe im Hinblick auf Struktur und Umfang eines Beratungsberichts zur Verfügung und fasst die einzelnen Punkte zusammen, die nach der Verwaltungspraxis des BAFA in jedem Fall eingehalten werden müssen.
Die ebenfalls auf der Internetseite angebotene Checkliste zur Erstellung von Beratungsberichten hatte das BAFA bereits zum 1. Juli 2012 aktualisiert. Die Arbeit am Musterberatungsbericht, nicht zuletzt aber auch erste Erfahrungen mit der neuen Richtlinie haben jedoch gezeigt, dass an der einen oder anderen Stelle Klarstellungen und Ergänzungen erforderlich waren. Sie sind nun in die aktuelle Fassung der Checkliste eingearbeitet.
Die Änderungen bzw. Klarstellungen in der Checkliste betreffen insbesondere die Nutzung erneuerbarer Energien (III.1.), die Angabe von für das Erreichen eines förderfähigen KfW-Effizienzhausniveaus relevanten Parametern (III.4. und 10.), den Maßnahmenfahrplan (III.9.) und die Anbieter-/Produktunabhängigkeit (V.).
In Ergänzung zum Musterberatungsbericht veröffentlicht sind überdies Informationen zur Ermittlung des Zinsvorteils von KfW-Förderkrediten sowie ein Beispiel für eine Stromein-sparberatung für Ein- und Zweifamilienhäuser im Falle einer entsprechenden Bonusbeantragung.
Alle oben genannten Dokumente können Sie auf der BAFA-Homepage unter: „Energie“/ „Energiespar-beratung“/ „Publikationen“/ „Erstellung von Beratungsberichten“ abrufen.

Ihr Ansprechpartner:
Referat 424
Telefon: 06196 908-880
energiesparberatung@bafa.bund.de








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