Werbung 19 Pilotverfahren über Beschwerden von Netzbetreibern entschieden Erneuerbare & Ökologie News allgemein 7. Juni 20127. Juni 2012 Netzausbau / Foto: HB (WK-intern) – Bescheide der Bundesnetzagentur aufgehoben CMS Hasche Sigle für SWM Infrastruktur in Pilotverfahren vor dem OLG Düsseldorf erfolgreich Düsseldorf – Am 6. Juni 2012 hat das OLG Düsseldorf in 19 Pilotverfahren über Beschwerden von Netzbetreibern entschieden und Bescheide der Bundesnetzagentur aufgehoben. Die Behörde hatte im Rahmen der Regulierung der Entgelte für den Strom- und Gasnetzzugang Preisindizes für die Ermittlung von Tagesneuwerten festgelegt. Der 3. Kartellsenat des OLG Düsseldorf hat die Vorgehensweise der Bundesnetzagentur beanstandet und die Festlegungen aufgehoben. Die Netzbetreiber hatten mit ihren Beschwerden geltend gemacht, dass die festgelegten Preisindizes nicht zu angemessenen Tagesneuwerten führen würden. Für die Lohnkomponente von Mischindizes habe die Bundesnetzagentur eine unpassende Indexreihe des Statistischen Bundesamts verwendet. Außerdem sei sie von zu hohen Produktivitätssteigerungen bei den fraglichen Netzeinbindungsarbeiten ausgegangen. Ein Team von CMS Hasche Sigle um den Energiewirtschafts- und Kartellrechts-Partner Dr. Rolf Hempel hat die SWM Infrastruktur GmbH, einen Netzbetreiber der Stadtwerke München GmbH, in zwei der Pilotverfahren vertreten. Die Bundesnetzagentur kann gegen die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Rechtsbeschwerde zum BGH einlegen. Berater CMS Hasche Sigle Dr. Rolf Hempel, Agnes Wippich, beide Energiewirtschaftsrecht PM: Dr. Rolf Hempel rolf.hempel@cms-hs.com Weitere Beiträge:Kostenlos testen: Das neue Branchenverzeichnis im Windkraft-JournalEnergiemessen – Innovationen für unsere ZukunftStadtwerke-Chefs kritisieren Energiewende-Politik auf ganzer Linie